Gericht

FPÖ gegen LBL endete mit Vergleich

Nach einem im Sommer schriftlich und verbal ausgetragenen Schlagabtausch sind sich Politiker von FPÖ und Bündnis Liste Burgenland (LBL) am Montag im Landesgericht Eisenstadt begegnet. Ein Zivilprozess endete mit einem Vergleich zwischen FPÖ-Klubobmann Geza Molnar und einem Mitarbeiter des Bündnisses.

Im Sommer hatte zunächst LBL-Obmann Manfred Kölly in Sachen Ibiza-Affäre heftig die FPÖ und ihren Obmann Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz kritisiert. In einer Aussendung konterte daraufhin FPÖ-Klubchef Geza Molnar unter anderem mit der Feststellung, Kölly, der einst bis zu seinem Parteiausschluss den Freiheitlichen angehört hatte, sei „der korrupteste FPÖ-Politiker in der Geschichte des Burgenlandes“ gewesen. In einer Reaktion wurde seitens des Bündnisses in einer Aussendung Molnar als „die Drehscheibe der Korruption der FPÖ Burgenland“ bezeichnet und ihm zudem vorgeworfen, dass er „den Diebstahl von Wahlplakaten zu verantworten“ habe. Bei einer Pressekonferenz hatten Vertreter der LBL auch verbal in diese Richtung argumentiert.

Klage wegen übler Nachrede

Der FPÖ-Klubobmann klagte daraufhin zwei Mitarbeiter des Bündnisses wegen übler Nachrede sowie auf Unterlassung und strengte zudem ein medienrechtliches Verfahren gegen das Bündnis Liste Burgenland betreffend auf der Homepage veröffentlichte Aussendungen an. Am Montag trafen sich der Klubobmann und einer der beiden LBL-Mitarbeiter im Gerichtssaal.

Nachdem beide Parteien Rücksprache mit ihren Anwälten gehalten hatten, einigte man sich schließlich auf einen Vergleich, wonach sich der LBL-Mitarbeiter verpflichtete, künftig die von der Klage umfassten Aussagen zu unterlassen. Beide Parteien übernahmen einen Teil der Verfahrenskosten. Der FPÖ-Klubobmann willigte ein, seine Privatanklage wegen übler Nachrede zurückzuziehen. Im getrennt von diesem Prozess laufenden medienrechtlichen Verfahren gegen die LBL hatte Molnar vorerst eine einstweilige Verfügung erreicht, dass die Behauptungen nicht mehr verbreitet werden dürfen.