Der Staatsvertrag aus dem Jahr 1955 sichert den Volksgruppen in Österreich das Recht auf sprachliche Bildung zu. Die Umsetzung dieses Rechts war aber immer weniger zeitgemäß, denn im Burgenland gab es bis Anfang der 1990er Jahre festgelegte Schulstandorte in den Gemeinden der Volksgruppen, an denen zweisprachig Unterrichtet wurde.
Ein Problem war, dass durch Zuzug, Mischehen und Anpassung in vielen Familien zunehmend Deutsch gesprochen wurde. Der verpflichtende zweisprachige Unterricht wurde dort schwieriger, andernorts gab es hingegen für Kroatisch, Ungarisch und Romanes gar kein Angebot.
Gesetz gilt als Meilenstein im Minderheitenschulwesen
Das Minderheitenschulgesetz von 1994 sei ein Meilenstein, sagte Karin Vukman-Artner, die Leiterin der Abteilung Minderheitenschulwesen in der Bildungsdirektion Burgenland. Man sei damit mehr oder weniger aus der Beliebigkeit herausgekommen und habe eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die zur damaligen Zeit wirklich modern gewesen sei und den Bedürfnissen der Volksgruppen sehr entgegengekommen sei, so Vukman-Artner.
Eltern können seither selber entscheiden, ob sie ihre Kinder vom zweisprachigen Unterricht in den Volksgruppengemeinden abmelden. Andererseits können bei Bedarf auch an allen anderen burgenländischen Schulstandorten Volksgruppensprachklassen eröffnet werden. Heute sei es möglich, dass jede Schülerin und jeder Schüler im Burgenland eine Volksgruppensprache erlernt – sei es Ungarisch, Kroatisch oder Romanes, so Vukman-Artner.
Heute doppelt so viele Sprachschüler
Ängste innerhalb der Volksgruppen, dass sich durch die Wahlfreiheit nun alle vom Sprachunterricht abmelden, haben sich nicht bewahrheitet. Aktuell besuchen 4.321 burgenländische Schülerinnen und Schüler den Sprachunterricht in Kroatisch, Ungarisch oder Romanes. Das sind fast doppelt so viele wie vor 25 Jahren.