BEWAG-Zentrale in Eisenstadt
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Gericht

Neuverhandlung im BEWAG-Prozess

Bei der Neuauflage des BEWAG-Prozesses am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt haben sich die Angeklagten – darunter Ex-BEWAG-Vorstand Hans Lukits – nicht schuldig bekannt. Es geht um Bestechungsverdacht rund um einen Windpark in Ungarn, der letztlich nie realisiert wurde. Ende Februar hat der Oberste Gerichtshof die Untreue-Schuldsprüche gegen Ex-BEWAG-Chef Hans Lukits und drei Mitangeklagte gekippt.

Ab Dienstag wurde am Landesgericht Eisenstadt ein Teil des BEWAG-Prozesses neu verhandelt. Das erstinstanzliche Gericht muss noch einmal prüfen, ob im Hinblick auf den Vorwurf der Bestechung ungarischer Entscheidungsträger von den Betroffenen pflichtwidrig gehandelt wurde.

Schmiergeld soll geflossen sein

Konkret geht es um ein ab dem Jahr 2003 geplantes Windparkprojekt des damaligen Energieversorgers BEWAG im ungarischen Bogyoszlo, das zwar geplant, aber nicht realisiert realisiert wurde. Dabei soll an ungarische Entscheidungsträger Schmiergeld in Millionenhöhe geflossen sein. Lukits, der als damaliger Vorstand angeklagt wurde, hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Mitte 2017 wurde er wegen Untreue und Bestechung zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro nicht rechtskräftig verurteilt.

Prozess zurückgewiesen an Landesgericht Eisenstadt

Drei weitere Angeklagte erhielten damals ebenfalls Geld- und bedingte Freiheitsstrafen im Ausmaß von zehn bis 13 Monaten. Heuer hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Untreue- Schuldsprüche gekippt. Lukits konnte sich über seinen Untreue-Freispruch freuen. Der Teil des Verfahrens, der die Bestechungsvorwürfe betrifft, ist aber zurückverwiesen worden und nun Gegenstand der Neuauflage des Prozesses. Zu einem Urteil ist es am Dienstag nicht gekommen. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 18. Oktober anberaumt.

Erklärung der Redaktion des ORF Burgenland:

Im ursprünglichen Online-Bericht über die Prozess-Vorschau wurde fälschlicherweise Hans Lukits als möglicher Empfänger von Schmiergeld genannt. Das entspricht nicht den Tatsachen. Der ehemalige BEWAG-Vorstand war nie wegen der Annahme von Bestechungsgeld angeklagt. Der ORF Burgenland bedauert diesen Fehler.