Für den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV) ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein „epochaler Durchbruch“. Der EuGH habe entschieden, dass Wasserleitungsverbände Maßnahmen für besseren Grundwasserschutz gegenüber zuständigen Ministerien rechtlich durchsetzen könnten, sagte Verbandsobmann Gerhard Zapfl: „In den wenigen Einzugsbereichen der öffentlichen Brunnen und Quellen muss ein nachhaltiger Grundwasserschutz gewährleistet werden. Dies hat das zuständige Bundesministerium entsprechend verantwortungsvoll sicherzustellen.“
WLV: Ministerium muss nachbessern
Aus Sicht des WLV müsse das Ministerium sein Aktionsprogramm zum Grundwasserschutz nachbessern, bis das Wasser in den betroffenen Gemeinden auch ohne Aufbereitungsmaßnahmen einwandfrei ist, sagte WLV-Betriebsleiter Helmut Herlicska. Das Ministerium müsse entsprechende Verbesserungen der gesetzlichen Regelungen treffen und es sei erforderlich, dass bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entsprechende Maßnahmen gesetzt würden, die wirklich einen nachhaltigen Grundwasserschutz gewährleisteten.
Auswirkungen auf ganz Europa
Das Urteil habe Auswirkungen auf ganz Europa und werde die Trinkwassersicherheit für die Bevölkerung verbessern, sagte der für Gemeinden zuständige Landesrat Christian Illedits (SPÖ). Das Nitrat im Trinkwasser stammt aus Dünger und im Speziellen aus Gülle der Schweinehaltung. Umwelt- und Landwirtschaftslandesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) war am Freitag optimistisch, dass die Landwirte zu Änderungen bereit sind. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass es auch im Interesse der Landwirte liege, dass man in einer gesunden Umwelt, in einem gesunden Boden und auch mit sauberem Wasser arbeite. Der Wasserleitungsverband will nun Druck auf das Landwirtschaftsministerium machen, strengere Regeln zu erlassen.