Politik

200 Interessierte für Pflege-Anstellung

KRAGES-Geschäftsführer Harald Keckeis hat am Donnerstag weitere Details zum Modell „Pflegende Angehörige“ präsentiert. Die neue Regelung, die bereits im Landtag beschlossen wurde, gilt ab dem 1. Oktober. Bereits jetzt haben sich rund 200 Interessierte gemeldet, hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

In der ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause wurde das neue Sozialhilfegesetz beschlossen, das die Anstellung pflegender Angehöriger bei einer Tochterorganisation der KRAGES ermöglicht – mehr dazu in Neues Sozialhilfegesetz beschlossen. Voraussetzung Nummer eins ist eine Pflegestufe drei oder höher. Die pflegenden Angehörigen müssen Verwandte sein, EU Staatsbürger und im erwerbsfähigen Alter.

Land rechnet mit 400 bis 600 Anstellungen

Die Landesregierung kalkuliert mit 400 bis 600 pflegenden Angehörigen, die für eine Anstellung in Frage kommen, so Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ). „Insgesamt haben sich bereits 200 Menschen für dieses Anstellungsmodell interessiert und beinahe 50 kommen schon demnächst zu den Detailgesprächen. Fünf Prozent dieser Interessenten betreuen auch behinderte Kinder“, so Illedits.

Pressekonferenz Pflege
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Koordinatorin der bgld. Pflege und Sozialberaterinnen Tamara Hadjwasiri, Landesrat Christian Illedits und KRAGES-Chef Harald Keckeis

Einkommen von Pflegestufe abhängig

Das Einkommen als angestellter pflegender Angehöriger beträgt zwischen 1.022 und 1.700 Euro netto, je nach Pflegestufe. Entscheidet man sich für diese neue Lösung, dann fließen zunächst ein Teil des Pflegegeldes und ein Teil der Pension als Selbstbehalt an das Land. Der Restbetrag bis zur Deckelung der Brutto-Gehaltkosten wird vom Land übernommen. Wie hoch der Selbstbehalt im einzelnen Fall tatsächlich ist, kann man in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Pflegeservice Burgenland ausrechnen.

Beispielgrafik
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Beispiel für Pflegestufe 3

In den ersten zwölf Monaten muss eine Grundausbildung absolviert werden. Diese kann – auf Wunsch – kostenlos um eine Ausbildung zur Heimhilfe erweitert werden.

Förderung für Pensionisten

Laut Statistik sind derzeit 53 Prozent der pflegenden Angehörigen Pensionisten. Für sie wurde eine andere Lösung gefunden: sie werden nicht angestellt, aber sie können um eine Förderung in einem ähnlichen Rahmen ansuchen. Hier gilt allerdings eine Obergrenze beim Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen: dieses darf nicht mehr als 1.700 Euro netto betragen. Offizieller Projektstart ist der 1. Oktober. Bereits jetzt kann man sich telefonisch über eine Hotline informieren (057 600 1000) und außerdem plant Soziallandesrat Illedits eine Infotour durch alle Bezirke – Start ist am 1. Oktober in Schattendorf.

Sagartz kritisiert „Mogelpackung“

Das rot-blaue Modell zur Unterstützung pflegender Angehöriger habe sich als Mogelpackung herausgestellt, kritisierte ÖVP-Gesundheitssprecher Christian Sagartz. Von 200 Anfragen seien 50 Interessierte geblieben, das sei mehr als bescheiden. Überstunden und Tätigkeiten, die als Dienstnehmer nicht erlaubt seien, sollten in der Zeit als „pflegender Angehöriger“ gemacht werden. Und dazu komme noch, dass das Haushaltseinkommen insgesamt weniger werde, so Sagartz.