Politik

Neue Richtlinien für Arbeitnehmerförderung

Mit der Arbeitnehmerförderung können Lehrlinge um Wohnkostenzuschüsse und Pendler um Fahrtkostenzuschüsse ansuchen. Die Richtlinien für diese Förderungen sollen ab Anfang nächsten Jahres fairer, ökologischer und sozial treffsicherer werden.

Die Landesregierung ändert die Richtlinien für die Arbeitnehmerförderung. Erhöht wird die Einkommensobergrenze. Pendler, die höchstens 3.200 Euro brutto verdienen, können um einen Fahrtkostenzuschuss ansuchen, wenn es unzumutbar ist, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit zu fahren. Diese Zumutbarkeitskriterien werden nun geändert und für den Arbeitnehmer großzügiger gestaltet.

Neuer Ökobonus

Neu ist der Ökobonus. Wer beim Pendeln auf ein öffentliches Verkehrsmittel umsteigt und auch andere Kriterien erfüllt, kann einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Jahr beantragen. „Dadurch wird die Arbeitnehmerförderung fairer, es wird ökologischer, aufgrund des Öko-Bonus und es wird sozial treffsicher“, so Arbeiterkammerpräsident Gerhard Michalitsch.

Wohnkostenzuschuss, Weiterbildungszuschuss

Lehrlinge, deren Eltern unter der Einkommensobergrenze bleiben, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Wohnkostenzuschuss. Arbeitnehmer, die sich weiterbilden, können einen Zuschuss für die Kosten des Kurses beantragen. Dass der Bund nun wieder mehr Geld für Arbeitslose der Altersgruppe 50+ zur Verfügung stellen wird, sieht der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Christian Illedits (SPÖ) positiv.

Im Burgenland sei zuletzt nur in dieser Altersgruppe die Arbeitslosigkeit gestiegen. „Diese Situation wird sich jetzt – davon bin ich überzeugt – mit diesem Beschluss im Nationalrat und dem Neuaufleben der Aktion 20.000 wieder verbessern. Ich bin sehr froh, dass es zu dieser Beschlussfassung, auch auf Bestreben der sozialdemokratischen Partei, gekommen ist“, so Illedits.

Pro Jahr werden im Burgenland rund 4.500 Anträge auf Arbeitnehmerförderung gestellt. Zirka 2,5 Millionen Euro aus dem Landesbudget stehen dafür zur Verfügung.