Das Alkoholverbot gilt auf ausgewählten öffentlichen Plätzen, etwa im Europapark, auf dem Brunnenplatz, dem Hauptplatz und neben dem jüdischen Friedhof. „Es gibt schon länger Beschwerden aus der Bevölkerung. Wir mussten handeln“, betonte Bürgermeisterin Ingrid Salamon (SPÖ). „Bei Bedarf können diese Verbotszonen auch ausgeweitet werden“, so Salamon.
Alkoholverbot ab 5. Oktober
Formal tritt die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Verordnung mit 5. Oktober in Kraft. Die Polizei werde danach die Einhaltung kontrollieren. Bereits jetzt sei sie auf den betroffenen öffentlichen Plätzen im Einsatz, es habe aber bisher die gesetzliche Handhabe gefehlt. Mit Inkrafttreten der Verordnung können Verstöße mit bis zu 500 Euro Strafe geahndet werden.
Im Burgenland hat bisher die Landeshauptstadt Eisenstadt ein Alkoholverbot eingeführt. Es gilt seit 2016 und betrifft die Fußgängerzone und Nebengassen. Ausgenommen davon sind die behördlich genehmigten Gastgärten während der Betriebszeit sowie behördlich erlaubte öffentliche Veranstaltungen und bewilligte Gelegenheitsmärkte.