Landtagssitzung
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Politik

Landtag: Änderung Sozialhilfegesetz

Die Tagesordnung des Burgenländischen Landtags am Donnerstag ist mit 27 Punkten umfangreich. Im Mittelpunkt steht der Beschluss eines der großen Projekte der rot-blauen Landesregierung: Es geht um die Änderung des burgenländischen Sozialhilfegesetzes, die die Anstellung von pflegenden Angehörigen bei der gemeinnützigen Gesellschaft Pflege Service Burgenland ermöglicht.

Im Mai hatten SPÖ und FPÖ die Details zum neuen Pflegeplan präsentiert, im Vorfeld der Landtagssitzung sprach SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon einmal mehr von einem österreichweit einzigartigen Modell, das am 1. Oktober in Kraft treten wird. „Es wird eine GesmbH geben, wo man die Angehörigen anmelden kann. Es wird drei Anstellungsmodelle geben, je nachdem wie viele Stunden ein Pflegeangehöriger gepflegt werden soll und wie er das braucht“, so Salamon. Die pflegenden Angehörigen sind sozialversichert und haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, erklärte Salamon.

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar sagte über die Gesetzesnovelle, dass das in gewisser Hinsicht auch ein Wagnis – oder zumindest eine Herausforderung – sei, rechtlich wie praktisch. „Das ist uns beiden, und nicht nur uns beiden, vollkommen klar, weil wir betreten mit diesem Projekt gewissermaßen Neuland in Österreich“, so Molnar. Die Gesetzesnovelle sieht daher eine genaue Evaluierung des Modells bis zum März 2022 vor, so Molnar.

ÖVP: „Pflegemodell unausgegoren“

Kein gutes Haar lässt die ÖVP an der Gesetzesnovelle. Das rot-blaue Pflegemodell ist „unausgegoren“ und ein „Schnellschuss“, sagte ÖVP-Chef und Abgeordneter Thomas Steiner. Viele Fragen sind offen, so Steiner. Er riet Betroffenen, die überlegen, das Modell anzunehmen, sich das genau anzuschauen, durchrechnen zu lassen, sich auch anzuschauen, was nach dieser Pflegetätigkeit passiert – „damit hier die Menschen nicht ein böses Erwachen erleben müssen.“

Grüne orten offene Fragen

Viele offene Fragen ortet auch Grünen- Abgeordnete Regina Petrik. „Ein wesentlicher Knackpunkt ist zum Beispiel: Sobald eine Angehörige für pflegende Tätigkeiten angestellt ist, dann kann sie auch haftbar gemacht werden, für Fehler, die passieren. Und das ist dann schon höchst kritisch. Es ist nicht geklärt, wie damit umgegangen wird“, sagte Petrik.

Sieben Anträge von LBL

Gleich sieben Anträge bringt am Donnerstag das Bündnis Liste Burgenland ein. Mehrere davon betreffen die Geschäftsordnung des Landtags, beziehungsweise die Verfassung. Insgesamt bringt die Opposition 15 derartige Anträge ein. Rot-Blau antwortet auf alle Anträge mit demselben Abänderungsantrag. Der besagt, dass sich der nächste Landtag, der im Jänner gewählt wird, diesen Themen anzunehmen soll.