Protestaktion der burgenländischen Grünen für Kennzeichnung der Lebensmittel auch in der Gastronomie
ORF/Mario Kanitsch
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Politik

Grüne: Schnitzel-Kennzeichnung im Gasthaus

Die Grünen Burgenland und die Grüne Wirtschaft Burgenland fordern eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von tierischen Lebensmitteln in der Gastronomie. Sie unterstützen damit eine Forderung des Tierschutzvolksbegehrens.

Gemeinsam mit dem Initiator des Volksbegehrens, Sebastian Bohrn-Mena, führten die Grünen am Dienstag vor der Wirtschaftskammer Burgenland eine Protestaktion durch. Denn vor allem diese würde eine Kennzeichnungspflicht verhindern, sagte die Nationalratswahl-Spitzenkandidatin der Grünen im Burgenland, Irmi Salzer: „Wir wollen, dass wir wissen dürfen, was auf unsere Teller kommt. Wir wollen wissen, ob das Schnitzel aus Holland kommt oder aus Argentinien. Wir wollen wissen, ob Flüssigei aus Argentinien in unserem Kaiserschmarrn steckt.“

Die Wirtschaftskammer wehre sich aber dagegen diese Transparenz in den Gasthäusern herzustellen und das wolle man ändern, so Salzer. Man wolle gemeinsam mit den Gastronomen überlegen, wie man diese Transparenz umsetzen könne, damit die Kennzeichnung auch für sie machbar sei. In der Schweiz gebe es Modelle, wo die Herkunft zum Beispiel des Backhendls auf der Speisekarte stehe. Es gehe aber darum, dass man auch im Wirtshaus wisse, was man esse.

Wirtschaftskammer: Weitere bürokratische Hürde

Die Wirtschaftskammer Burgenland wies die Kritik der Grünen zurück. Eine gesetzlichen Herkunftskennzeichnung von tierischen Lebensmitteln würde den Gastronomen nur „das Leben schwer machen“, betonte Matthias Mirth, Obmann der Fachgruppe Gastronomie. In der EU gebe es bereits Vorschriften für die Herkunftskennzeichnung, die erfüllt werden, sagte Mirth. Jede weitere Kennzeichnung oder Vorschrift sei lediglich „eine weitere bürokratische Hürde“ für die Gastronomen.

Diese würden sich teilweise ohnehin freiwillig zertifizieren lassen, etwa durch das AMA-Gütesiegel oder „Kulinarik Österreich“. Eine EU-weite Verschärfung der Lebensmittelinformationsverordnung sehe außerdem vor, dass ab 1. April 2020 bei der Primärzutat die Herkunft angegeben werden muss, falls diese von der augenscheinlichen Herkunft des Produktes abweicht, so Mirth.