Am zweiten Verhandlungstag wurde mittels Videokonferenz ein Gerichtsmediziner aus Innsbruck befragt, wo die nach dem Coup gesicherten DNA-Spuren untersucht worden waren. Ein auf einem Abrieb vom Stiel des Werkzeugs gefundenes Merkmalmuster stimme mit dem des Angeklagten überein, erläuterte der Experte. Die Wahrscheinlichkeit, dass die gefundene DNA von einer anderen Person stammen könnte, bezifferte er mit eins zu einer Milliarde.
Hacke „mit größter Wahrscheinlichkeit“ benutzt
Eine solche Spur am Werkzeug könne von einer Person herrühren, die längere Zeit damit gearbeitet habe, oder von jener, die die Spitzhacke zuletzt benützt habe. Dass der Angeklagte sie zuletzt benutzt habe, sei „aus gerichtsmedizinischer Sicht die größte Wahrscheinlichkeit“, erläuterte der Sachverständige.
Der Angeklagte, der in Rumänien beim Bau von Gaspipelines auch mit Spitzhacken arbeitete, hatte bei seiner Befragung am ersten Prozesstag gemutmaßt, jemand habe ihn belasten wollen und sie deshalb am Tatort abgelegt. Sie steril einzupacken, dann nach dem Transport mit Handschuhen auszupacken und dort abzustellen, wäre jedoch „praxisfremd“, meinte der Gerichtsmediziner.
Hacke zum Einschlagen der Glastür verwendet
Ein mit der Spurensicherung befasster Kriminalbeamte schilderte, das Werkzeug sei im Foyer des Supermarkts, von wo der Bankomat entwendet worden war, gefunden worden. Dort lehnte es an einem Mistkübel. Es dürfte bei dem Diebstahl verwendet worden sein, um ein Loch in die Glastür zu schlagen und diese so weit aufzudrücken, dass ein oder zwei Personen ins Foyer gelangen können. Der Coup selbst – um den mehr als 500 Kilo schweren Bankomaten war ein Stahlseil gelegt und dieser dann durch die Glastür hinaus auf den Parkplatz geschleift worden – habe nur wenige Minuten gedauert.
Richterin hatte Auskünfte eingeholt
Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Daniela Berger, hatte in Rumänien bezüglich des Arbeitsvertrages des Angeklagten nachgefragt. Von dort kam die Information, dass er von 27. bis 29. März 2019 – hier müsse es sich allerdings um das Jahr 2018 gehandelt haben, da der Mann im März 2019 schon in Haft war, stellte Berger fest – bei einer Firma auf Probe gearbeitet habe. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gebe es nicht. Der Bankomatdiebstahl in Trausdorf war am 28. März 2018 verübt worden.
Die Richterin hatte für die Verhandlung auch noch Auskünfte über eine Vorstrafe des Angeklagten in Deutschland eingeholt. Dort war der Mann 2008 nach Bankomatdiebstählen vor Gericht gestanden. Ein Verfahren in der Schweiz war hingegen wegen Verjährung eingestellt worden.
Prozess auf 18. September vertagt
Der Prozess wurde schließlich auf 18. September vertagt, weil die Verteidigerin die Befragung von Personen beantragte, die laut dem Angeklagten damals mit ihm zusammengearbeitet haben. Sie waren am Dienstag ebenso wenig vor Gericht erschienen wie die Frau des 49-Jährigen. „Die schriftlichen Aussagen sind nicht ausreichend“, stellte die Anwältin fest: „Es fehlen Angaben über die Arbeitszeit.“ Daher sei es wesentlich, die Zeugen zu befragen.