„Gleiche Chancen für alle Kinder“ im Burgenland, haben Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) und Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ) vor einigen Tagen angekündigt. Doch eine wichtige Entscheidung aus dem Finanzministerium war bis Freitag ausstehend, die entscheidend für die konkrete Umsetzung ist. Nämlich ob kostenlose Kindergärten künftig als „Betriebe gewerblicher Art“ gelten dürfen und damit die Gemeinden weiter zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind.
Mindestumsatz für Kindergärten
Laut Finanzministerium müssen Kindergärten einen Jahresumsatz von mindestens 2.900 Euro haben, um weiter als „Betriebe gewerblicher Art“ zu gelten. Das werde schon alleine durch diverse Zahlungen, etwa für Bastelgeld oder Essensbeiträge, erreicht, heißt es vom Ministerium. Dem Gratis-Kindergarten stehe nun nichts mehr im Wege, so Winkler.