Kinder essen im Kindergarten
ORF
ORF
Politik

Gratis-Kindergärten auf Schiene

Seit Freitag steht fest, dass der Gratis-Kindergarten ab 1. November im Burgenland Realität wird, denn nun gibt es auch vom Finanzministerium grünes Licht. Das Ministerium bestätigte, dass Gemeinden weiterhin zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Damit ist gesichert, dass die Gemeinden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

„Gleiche Chancen für alle Kinder“ im Burgenland, haben Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) und Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ) vor einigen Tagen angekündigt. Doch eine wichtige Entscheidung aus dem Finanzministerium war bis Freitag ausstehend, die entscheidend für die konkrete Umsetzung ist. Nämlich ob kostenlose Kindergärten künftig als „Betriebe gewerblicher Art“ gelten dürfen und damit die Gemeinden weiter zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind.

Mindestumsatz für Kindergärten

Laut Finanzministerium müssen Kindergärten einen Jahresumsatz von mindestens 2.900 Euro haben, um weiter als „Betriebe gewerblicher Art“ zu gelten. Das werde schon alleine durch diverse Zahlungen, etwa für Bastelgeld oder Essensbeiträge, erreicht, heißt es vom Ministerium. Dem Gratis-Kindergarten stehe nun nichts mehr im Wege, so Winkler.