Pflegerin cremt Frau Hände ein
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Politik

Sozialeinrichtungsgesetz in Begutachtung

In den vergangenen Monaten wurde von der Landesregierung der „Zukunftsplan Pflege“ erarbeitet. Teil dieses Plans ist ein neues Sozialeinrichtungsgesetz, das nun in Begutachtung ist. Das Gesetz soll etwa regeln, dass Geld aus der Pflege wieder in die Pflege investiert wird.

Das neue Gesetz regelt die Errichtung, den Betrieb und die Organisation von Sozialeinrichtungen zur Betreuung pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Um ein Maximum an Pflegequalität zu erreichen, dürfe es laut Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ) keine Profitorientierung geben. „Steuergeld, das in die Pflege investiert wird, soll auch dort bleiben. Keine Gewinne sollen herausgenommen werden dürfen“, so Illedits.

Pfleger im Krankenhaus
ORF.at/Birgit Hajek
Im Burgenland gibt es momentan 2.000 Pflegeplätze – diese Zahl soll um 25 Prozent steigen

Verfahrensbeschleunigung bei Errichtung von Pflegeheimen

Das neue Sozialeinrichtungsgesetz soll auch zu einer Verfahrensbeschleunigung bei der Errichtung von Pflegeheimen und Seniorentageszentren führen. Waren früher drei Verfahren notwendig, sollen zukünftig zwei Verfahren ausreichen. Die Gemeinde werde laut Illedits weiterhin ihr Verfahren als Baubehörde abwickeln. Gleichzeitig sollen aber die Verfahren für die Betriebs- und Errichtungsbewilligung zusammengelegt werden, so Illedits.

Das neue Gesetz soll noch im Herbst im Landtag beschlossen werden. Aktuell gibt es im Burgenland in Summe 2.200 Pflegeplätze, bis zum Jahr 2021 sollen es 2.500 sein, kündigte Illedits an.