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Gericht

Drohung gegen Ex-Geliebte: Freispruch

Die Verhandlung gegen einen 52-Jährigen wegen gefährlicher Drohung gegen seine Ex-Geliebte ist am Freitag mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte aus dem Bezirk Oberpullendorf arbeitet in einem Lokal in Eisenstadt und hatte drei Jahre lang bis November 2018 ein Verhältnis mit der 26-Jährigen in Eisenstadt. Die wiederum hatte ihren früheren Ehemann wegen Gewalttätigkeiten und Vergewaltigung in der Ehe angezeigt.

Das Ende der Beziehung hat der 52-Jährige offenbar nicht akzeptieren wollen, zudem war er mit dem Ex-Mann der Frau bekannt. Der 52-Jährige soll die Frau beobachtet und angeblich bedroht haben. Sie gab am Freitag im Landesgericht an, sie habe Angst vor ihm gehabt – auch, weil sie alleine sei.

„Dann werde ich dich mit Säure übergießen“

Eines Tages, knapp vor Weihnachten 2018, sei er an ihrer Wohnungstüre aufgetaucht und habe ihr bei geöffneter Tür gesagt: „Wenn du diese Anzeige machst und auf mich nicht hörst, wird die Polizei nur deine Knochen finden. Dann werde ich dich mit Säure übergießen und in der Toilette hinunterspülen“, wie die junge Frau bei der Polizei zu Protokoll gab.

Ein Zeuge will diese Worte über das Mobiltelefon mitgehört haben, weil er gerade mit der jungen Frau telefonierte, als es an der Tür klopfte. Am 5. April 2019 habe sie den Mann – er macht für seine Firma auch Essenszustelldienste – im Privatauto nachts vor ihrer Haustür stehen gesehen, da habe er mit der linken Hand eine Bewegung von rechts nach links über den Hals gemacht, wie zum Halsabschneiden.

Zeuge hörte über Mobiltelefon mit

Die Befragung des Beschuldigten und der Frau gestaltete sich langwierig, weil eine Dolmetscherin übersetzen musste und das Abgleichen der verschiedenen Protokolle von SMS und WhatsApp-Nachrichten mit den Aussagen der Zeugen Widersprüchlichkeiten ergab. So war der Kontakt zwischen den beiden nicht immer von Spannungen und Drohungen geprägt.

Der Zeuge wiederum, der die über das Handy mitgehörte Drohung bezeugte, hatte den Beschuldigten einige Tage nach dem Vorfall besucht, ohne aber die drohenden Worte anzusprechen. Auf die Frage nach dem Warum durch die Richterin sagte er: „Es war auch ein anderer Mann in der Wohnung, den wollte ich nicht genieren“, so der Zeuge.

„Freispruch erfolgt im Zweifel, haben Sie verstanden?“

Der Verteidiger wies mehrmals auf Ungereimtheiten in den Aussagen der Frau und des Zeugen hin, etwa bezüglich der Inhalte der Kommunikation in den sozialen Medien. Dass sein Mandant am Abend des 5. April am Heimweg nach der Arbeit bei der Frau vorbeigefahren sei, wäre möglich, könne aber nicht bewiesen werden. Der Staatsanwalt sagte zum Vorwurf des Beschuldigten, die Aussagen seien ein Komplott gegen ihn, es gebe keinen Grund zu zweifeln, warum zwei Zeugen ohne Naheverhältnis zueinander den Beschuldigten so belasten sollten.

Richterin Knöchl entschied auf Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung: „Ich kann nicht ausschließen, dass es so gewesen ist, aber ich bin auch nicht davon überzeugt, dass es so war“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. „Der Freispruch erfolgt im Zweifel, haben Sie das verstanden?“, fragte die Richterin den Beschuldigten. „Ja, ich habe nichts gemacht“, lautete die Antwort.