Im Durchschnitt haben Kindertagesheime, also Kindergärten, Krippen und Horte, in Österreich rund 11 Tage in den Sommerferien geschlossen. Die wenigsten Schließtage gibt es in Wien und der Steiermark. Das Burgenland bildet mit 20,4 Tagen, also knapp drei Wochen, das Schlusslicht.
Wie lange geschlossen ist, obliegt Gemeinden
In den burgenländischen Bezirkshauptstädten wird nur in Mattersburg und Neusiedl am See eine Betreuung über den gesamten Sommer angeboten. Auch einzelne Gemeinden stellen eine Sommerbetreuung zur Verfügung. In Parndorf gibt es drei Kindergärten, die in den Ferien gestaffelt schließen, das heißt, ist der eine Kindergarten zu, können die Kinder in einen anderen gehen. Rund 50 Kinder tummeln sich im Juli auf dem Spielplatz des Kindergartens Schulgasse, während des Jahres sind es 75. Für die Eltern ist das ein wichtiges Angebot: „Meine Frau und ich sind beide berufstätig, ohne dieser Sommerbetreuung hätten wir ein großes Problem“, sagte Christoph Simonich aus Parndorf.
„Beim bisherigen Gesetz ist das Land dafür zuständig, dass es die Rahmenbedinungen vorgibt. Es gibt vor, dass vier Wochen als Hauptferien genommen werden. Die Gemeinden sind dann selbst dafür zuständig, dass sie bei Bedarf die Hauptferien verkürzen, sie können diese Hauptferien aber auch verlängern. Für die konkrete Ausgestaltung der Sommerbetreuung sind dann die Gemeinden selbst zuständig“, sagte dazu Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ).
Novelle soll Verbesserungen bringen
In den meisten Bundesländern sind in den vergangenen fünf Jahren die Schließtage reduziert worden. Im Burgenland gab es in dieser Zeit jedoch kaum Verbesserungen. Eine für heuer noch geplante Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes soll – neben dem Gratiskindergarten – auch eine Verbesserung der Betreuungsangebote bringen.
„Die Schließtage sind von Wichtigkeit. Es muss eine Ferienbetreuung gegeben sein – sei es in den Hauptferien für die Kindergartenkinder, aber auch für die Schulkinder in Zukunft. Gerade hier besteht oft eine Schwierigkeit für die Eltern. Geregelt werden muss auch die Öffnungszeiten der Kindergärten oder auch der Nachmittagsbetreuung in der Schule“, so Winkler. Mitte August soll die Gesetzesnovelle präsentiert werden.