Notblitzleuchte
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Chronik

Notblitzleuchten für schnellere Rettung

Seit mehr als 20 Jahren gilt im Burgenland eine Verordnung, wonach Sportfahrzeuge auf dem Neusiedler See mit sogenannten Notblitzleuchten ausgestattet sein müssen. Im Notfall sollen sie von Rettungskräften schneller entdeckt werden, aber nur den Wenigsten ist das auch bekannt. Das Land Burgenland startete dazu nun eine Info-Kampagne.

Segelboote, Ruder- und Tretboote, Elektroboote, aber auch Surfer und Kite-Surfer, müssen auf dem Neusiedler See Notblitzleuchten im Boot mitführen oder am Körper tragen. Das steht so im Landesgesetzblatt vom Jänner 1997. Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) ist Sicherheitsreferent des Landes und sagte bei der Pressekonferenz, dass er selbst erst kürzlich darauf aufmerksam gemacht wurde. Es sei in Vergessenheit geraten, es wäre sinnvoll, dieser Verordnung wieder mehr Aufmerksamkeit zu schenken, so Tschürtz.

Pressekonferenz
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Pressekonferenz in Rust

Notblitzleuchten geben 60 Blitze pro Minute ab

Bei diesen Notblitzleuchten handelt es sich um wasserdichte Taschenlampen, die mehrere stark leuchtende LED Ioden eingebaut haben und mindestens 60 Blitze pro Minute abgeben. Am Tag würde man sie bis zu einer Entfernung von eineinhalb Kilometern und am Abend bis zu drei Kilometern weit sehen, deshalb sei es wirklich sehr wichtig, dieses Notsignal mitzuführen, sagte Tschürtz.

Spuller: „Im Wasser zählt jede Minute“

„Im Wasser braucht man glaube ich nicht großartig erwähnen, dass jede Minute zählt und es wichtig ist, dass Rettungskräfte schnell vor Ort sind. Wir bekommen auch oft Informationen, wo es heißt, wir sind im Schilf und die Leute wissen oft gar nicht in welcher Ortschaft sie sind“, sagte Christian Spuller, Geschäftsführer der Landessicherheitszentrale.

Boote im Hafen
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Bootsfahrer und auch Kite-Surfer müssen auf dem Neusiedler See Notblitzleuchten mitführen oder am Körper tragen

In allen Yachthäfen und Seebädern rund um den Neusiedler See werden nun Infoblätter zu den Notblitzleuchten ausgehängt. Wer bei einer Kontrolle durch die Polizei ohne Leuchte erwischt wird, muss eine Verwaltungsstrafe zahlen.