Hans Lukits (l.) und Josef Münzenrieder
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Wirtschaft

BEWAG: Streit um Abfertigung geht ins Finale

Der ehemalige BEWAG-Vorstand Josef Münzenrieder kämpft seit mehr als acht Jahren um seine Abfertigung. Jetzt soll der Rechtsstreit zwischen dem Manager und seinem früheren Arbeitgeber beigelegt werden. Am Donnerstag findet eine Verhandlungsrunde statt, die die letzte sein könnte.

November 2010: Das burgenländische Stromunternehmen hieß damals noch BEWAG, die Fusion mit der BEGAS zur Energie Burgenland ist noch nicht vollzogen. Zwischen den beiden BEWAG-Vorständen Hans Lukits und Josef Münzenrieder und dem Eigentümervertreter Land Burgenland gab es gröbere Meinungsverschiedenheiten. Der Aufsichtsrat löste daher die Verträge mit den beiden Vorständen vorzeitig auf.

BEWAG-Zentrale in Eisenstadt
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Die ehemalige BEWAG-Zentrale in Eisenstadt

Im Mai 2011 wurden Lukits und Münzenrieder rückwirkend fristlos entlassen, und zwar wegen des Verdachts auf grobe Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit internationalen Windparkprojekten. Lukits und Münzenreider sprachen damals von einer bodenloser Sauerei und leiteten rechtliche Schritte gegen ihre Entlassung ein.

Abfertigungsansprüche von rund 350.000 Euro

Im Oktober 2011 kam es zu einer ersten Verhandlungsrunde. Münzenrieder machte Abfertigungsansprüche von rund 350.000 Euro geltend. Das Verfahren wurde aber gleich unterbrochen, denn zu diesem Zeitpunkt ermittelte bereits die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Schmiergeldzahlungen.

Hans Lukits (l.) und Josef Münzenrieder
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Die beiden ehemaligen BEWAG-Vorstände Hans Lukits und Josef Münzenrieder bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2017

Im Dezember 2016 wurde dann gegen Lukits und Münzenrieder Anklage wegen des Verdachts auf Untreue und Bestechung erhoben. Im Mai 2017 wurde Hans Lukits zu 15 Monaten bedingt verurteilt, Josef Münzenrieder hingegen wurde freigesprochen.

Entlassung soll zurückgenommen werden

Er will nun, dass die Entlassung zurückgenommen und in die ursprüngliche Vereinbarung zur Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt wird. In dem Fall stünde ihm die Abfertigung zu. Beide Seiten bemühen sich um eine außergerichtliche Lösung. Für Donnerstag ist eine Tagsatzung am Landesgericht Eisenstadt festgesetzt.

Für Hans Lukits ist das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt wurde heuer im Februar vom OGH nur teilweise aufgehoben. Lukits und zwei weitere Angeklagte wurden zwar vom Vorwurf der Untreue großteils freigesprochen, nicht aber vom Vorwurf der Bestechung. Dieser Teilbereich wird im Herbst erneut Thema eines Verfahrens am Landesgericht Eisenstadt sein.