Prozess zum Flüchtlingsdrama auf der A4 Ostautobahn
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Chronik

Flüchtlingsdrama: „Sind keine Mörder“

Der dritte Verhandlungstag im Berufungsprozess um die 71 erstickten Flüchtlinge in Szeged (Ungarn) ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Die Hauptangeklagten gaben den Tatbestand der Schlepperei zu, betonten jedoch mehrfach, sie seien „keine Mörder“.

Der Verteidiger des Erstangeklagten, Istvan Doma, bat das Gericht um Freispruch seines Mandanten von der Mordanklage und um Strafmilderung, berichtete die Ungarische Nachrichtenagentur MTI. Der Afghane war wie die drei anderen Hauptangeklagten in erster Instanz am Gericht im südungarischen Kecskemet zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Weitere zehn Angeklagte erhielten als Mittäter Gefängnisstrafen zwischen drei und zwölf Jahren. Laut Doma würden abgehörte Telefongespräche seines Mandanten belegen, dass dieser den bulgarischen Chauffeur des Kühl-Lkw, den Viertangeklagten, mehrfach zum Anhalten und zur Kontrolle des Laderaumes aufgefordert hätte, was dieser nicht befolgte.

Ersuchen um Freispruch von Mordanklage

Auch die Verteidiger des Zweit-, Dritt- und Viertangeklagten ersuchten das Gericht, ihre Mandanten von der Mordanklage freizusprechen. Laut Meinung weiterer Verteidiger könnte nicht festgestellt werden, dass die Angeklagten die Straftat der Schlepperei als Mitglieder einer Verbrecherorganisation begangen hatten.

Staatsanwalt Istvan Vörös hatte in seinem Plädoyer letzte Woche für die vier Hauptangeklagten lebenslang ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung gefordert. Nur einem von ihnen – dem Zweitangeklagten – sollte die Möglichkeit nicht grundsätzlich verwehrt werden.