20 Jahre Haft für Mord an Pensionistin

Der 32-jährige Angeklagte, der am Dienstag wegen des Mordes an einer 75-jährigen Frau in Eisenstadt vor Gericht stand, wurde am Nachmittag schuldig gesprochen. Das nicht rechtskräftige Urteil: 20 Jahre Freiheitsstrafe und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschworenen beantworteten die Hauptfrage nach dem vorsätzlichen Tötungsdelikt mit 8:0 Stimmen. Der Mann muss an mehrere Verwandte des Opfers einen insgesamt fünfstelligen Betrag zahlen, der sich vor allem aus Trauerschmerzensgeld und Ersatz für den erlittenen Schockschaden zusammensetzt.

Als mildernd wertete Karin Lückl, die Vorsitzende des Geschworenengerichts, die Herabminderung der Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten sowie seine geständige Verantwortung und den bisher ordentlichen Lebenswandel. Sowohl die Verteidigerin als auch die Anklägerin und der Anwalt der Privatbeteiligten gaben keine Erklärung ab.

Bereits zu Prozessbeginn schuldig bekannt

Der Angeklagte bekannte sich zum Prozessauftakt schuldig. Ihm wurde vorgeworfen, die Pensionistin im November des Vorjahres in deren Haus mit einem Messer ermordet zu haben. Der 32-Jährige, der bei der Frau gelegentlich Arbeiten verrichtet habe, sei am Tattag, dem 11. November 2018, am Abend in den Keller des Hauses gegangen und habe mit einem Messer auf sie gewartet, beschrieb Staatsanwältin Verena Strnad. Als er sie entdeckt habe, habe er wortlos einmal auf die Pensionistin eingestochen, worauf die Frau nach hinten in einen Plastiktrog gestürzt sei, aus dem sie sich nicht mehr habe befreien können - mehr dazu in Frau erstochen: Mordanklage gegen 31-Jährigen.

„Wieder und wieder auf sie eingestochen“

„Dort war sie dann seinen Angriffen ausgesetzt. Er hat dann wieder und wieder und wieder auf sie eingestochen.“ Das Opfer habe sich trotz der Verletzungen ins Obergeschoß ́schleppen können und die Polizei verständigt. Der Angeklagte, der das bei der Tat benutzte Messer sowie Handschuhe mitgebracht hatte, sei dann nach Hause gegangen und habe sich vor den Fernseher gesetzt.

Angeklagter vor Gericht

ORF/Kurt Krenn

Angeklagter vor Gericht

Die Frau habe insgesamt neun Stich- und Schnittverletzungen erlitten, davon fünf im Bereich des linken oberen Brustkorbes. Ein Stich sei bis in die Bauchhöhle gegangen und habe den Dickdarm getroffen. Einmal sei das Brustbein durchsetzt worden, auch Herz und Herzbeutel wurden verletzt, zwei Stiche trafen auch die Lunge. „Insgesamt haben fünf Stiche zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt“, erläuterte Strnad. Die 75-Jährige sei am selben Tag im Spital ihren Verletzungen erlegen.

Schizoide Persönlichkeitsstörung

Der Angeklagte leide an einer schweren schizoiden Persönlichkeitsstörung, die handlungsbestimmend gewesen sei für diese Tat. Laut dem Sachverständigen bestehe die Gefahr, dass der 32-Jährige unter Einwirkung dieser Störung wieder eine solche Tat begehen könne. Die Staatsanwaltschaft beantrage eine tat- und schuldangemessene Bestrafung und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, sagte Strnad.

Verteidigerin plädiert auf Totschlag

Ihr Mandant habe sich geständig verantwortet, die 75-jährige Frau tödlich verletzt zu haben. „Die Tat ist weder zu entschuldigen noch wiedergutzumachen“, sagte Verteidigerin Maria Münzenrieder. Von einem „gezielten Mord“ sei man aber „weit entfernt“, plädierte sie auf Totschlag.

Der Angeklagte sei von Familie, Freunden und Kollegen immer als hilfsbereit und fleißig beschrieben worden. An sich „ein sehr ruhiger, ausgeglichener Mensch“, leide er jedoch seit der Geburt an einem Syndrom, das erhebliche emotionale Probleme verursache. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 2016 sei das Leben des Angeklagten aus den Fugen geraten. Laut einem Sachverständigen leide der Mann an einer triebhaften Beziehung zu Kopfpölstern. Dieser Trieb habe ihn in den Keller des Opfers geführt und nicht der Wille zu töten, erläuterte Münzenrieder.

„Es ging ihm rein um Pölster“

Wenn der 32-Jährige Pölster sehe, verspüre er den Drang, diese zu berühren. „Er wollte niemand umbringen, es ging ihm rein um diese Pölster“, sagte die Verteidigerin. Das Messer habe er am Vortag in die Jacke gesteckt, ohne groß nachzudenken. Im Keller habe er Pölster gefunden, „die ihn in diesen nervösen Erregungszustand führten. Er wollte die Pölster zerschneiden“, schilderte Münzenrieder.

Auch könne der Angeklagte sich nicht erklären, warum er sich nicht versteckt habe oder geflüchtet sei. „Es kann sich niemand erklären, warum er diese Handlung gesetzt hat, er selbst auch nicht.“ Es sei wichtig, zu entscheiden, ob der Angeklagte einen gezielten Mord oder einen Totschlag begangen habe, wandte sich die Verteidigerin an die Geschworenen. Dabei sei auf die höchstpersönliche Beschaffenheit des Angeklagten abzustellen. Wenn jemand zur Tatzeit eine heftige Gemütsbewegung wie Zorn oder Hass verspüre, heiße dies nicht, dass er deswegen einen Mord begangen habe.

„Ausnahmezustand“

Ihr Mandant habe sich „in einem Ausnahmezustand befunden. Genau in so einem Ausnahmezustand, in einem Erregungszustand, hat er die Tat ausgeführt.“ Der Burgenländer leide an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung und werde eine stationäre Therapie benötigen.

Anwalt Klaus Philipp machte für Familienangehörige des Opfers Trauerschmerzengeld und Therapiekosten im Gesamtausmaß von knapp 50.000 Euro geltend. Die Verteidigung erkannte vorerst einen Teilbetrag, unter anderem für die Begräbnis- sowie für Behandlungskosten, an.

Er sei am Tag der Tat mit einem Freund beim späteren Opfer gewesen und habe Laub im Garten gerecht, schilderte der Angeklagte bei seiner Befragung. Im Keller der Frau habe er dabei „Gerümpel“ gesehen. Warum er am Abend noch einmal hingegangen sei? „Weil ich noch schauen wollte, ob dort drinnen Pölster gelagert sind“, antwortete der 32-Jährige.

Angeklagter kann sich Tat nicht erklären

„Was bedeuten Pölster für sie?“, fragte ihn die Vorsitzende des Geschworenensenats, Karin Lückl. Der Angeklagte schilderte, dass er auf mit Schaumstoff gefüllte Pölster zehn bis 15 Minuten stark reagiere, seien hingegen Federn drinnen, „beruhigt es sich wieder“.

„Was wollten Sie im Keller?“, fragte die Richterin. „Die Schaumstoffpölster zerschneiden“, antwortete der Angeklagte. Er habe dies dann aber nicht getan: „Wenn ich angefangen hätte, den Schaumstoff zu zerschneiden, hätte ich den Dreck wieder wegräumen müssen.“ Nachdem er die Frau zuvor im Erdgeschoß gehört habe, seien noch einige Minuten vergangen, bis sie in den Keller gekommen sei. „Warum sind sie jetzt nicht gegangen?“, wollte die Richterin wissen. „Das kann ich leider nicht sagen“, antwortete der Angeklagte nach kurzem Zögern.

Als sie ihn gesehen habe, habe die Frau nur gesagt: „Du schon wieder“, schilderte der 32-Jährige. Dann habe er ihr den ersten Stich versetzt. „Ich kann mir nicht erklären, warum ich zugestochen habe“, meinte der Angeklagte: „Da ist gerade in dem Zeitraum was gerissen bei mir.“

„Sehr schlechtes Gefühl gehabt“

Die Vorsitzende erkundigte sich, was er gefühlt habe, als er zustach. „Wie wenn ich in einen Sandsack stechen tät“, gab der 32-Jährige zur Antwort. Die Frau habe geschrien, und ihm das Messer aus der Hand geschlagen, dann sei er geflüchtet. Was er heute empfinde, wenn er an die Tat denke? „Keine Ahnung“, sagte der Angeklagte. Auf dem Heimweg habe er „ein sehr schlechtes Gefühl“ gehabt. „Also, sie haben schon gewusst, was sie gemacht haben?“, fragte die Vorsitzende: „Ja“, gab der 32-Jährige zur Antwort.

Am frühen Nachmittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Das Urteil, 20 Jahre Freiheitsstrafe und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wurde dann gegen 15.00 Uhr verkündet.