Frau starb bei Überholmanöver - Lenker verurteilt

Ein 34-Jähriger ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Er hatte bei Klingenbach einen tödlichen Unfall verursacht. Das Urteil: 16 Monaten Haft, davon fünf unbedingt.

Der Mann aus Ungarn prallte am 19. Mai 2018 im Zuges eines Überholmanövers mit seinem Pkw gegen ein entgegenkommendes Auto, die 55-jährige Lenkerin starb. Mit dem 34-Jährigen auf der Anklagebank saß seine 42-jährige Frau, die zu sieben Monaten bedingt verurteilt wurde. Ihr warf die Anklage ebenfalls fahrlässige Körperverletzung vor, weil sie den vierjährigen Sohn nicht angegurtet hatte. Das Kind erlitt bei dem Unfall Brüche unter anderem am Oberschenkel und an beiden Speichen sowie gebrochene Schneidezähne. Auch der 34-Jährige selbst und seine Frau wurden verletzt.

Drei Bier getrunken

Die Familie aus Ungarn hatte einen Ausflug nach Eisenstadt unternommen. Dort habe seine Frau in einem Supermarkt eingekauft, während er mit dem Buben auf sie gewartet und im dazugehörigen Lokal drei Bier getrunken habe, schilderte der Angeklagte, der sich wie auch seine Frau schuldig bekannte. Danach sei ausgemacht gewesen, dass seine Frau sich ans Steuer des Autos setze. Das Kind habe sich jedoch nur schwer daran gewöhnt, im Kindersitz zu sitzen. Es sei dann immer unruhig geworden, weshalb sich seine Frau schließlich nach hinten gesetzt habe.

Urteile sind rechtskräftig

Der 34-Jährige meinte vor Gericht: „Ich gebe zu, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich hätte nicht fahren dürfen.“ Der Angeklagte, der als Beruf Lkw-Fahrer angab, räumte ein, ein Alkoholproblem zu haben. Seit dem Unfall habe er jedoch „das Problem im Griff“ und mache eine Therapie.

Der Mann wurde zu 16 Monaten Haft verurteilt, davon fünf Monate unbedingt, seine Frau zu sieben Monaten bedingt. Beide nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Die Urteile sind somit rechtskräftig.