Ziegen auf engstem Raum: Acht Monate bedingt

Weil sie 150 Ziegen auf engstem Raum gehalten hat, ist eine 63-jährige Frau am Mittwoch in Eisenstadt wegen Tierquälerei vor Gericht gestanden. Sie wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Tiere wurden auf 27 Quadratmetern gehalten. Bei 150 Ziegen beträgt die gesetzliche Mindestanforderung 224 Quadratmeter. Zudem waren die Ziegen abgemagert und vollkommen verwahrlost. Anfangs habe sie nur fünf Ziegen gehabt „und ein Manderl“. Dann sei alles „ratzeputz“ gegangen, erzählte die Südburgenländerin, die zum ersten Prozesstermin nicht erschienen war.

Immer wieder Ausreden parat

Zu den Vorwürfen, dass die Ziegen keinen Platz und nicht genug zu fressen und trinken hatten, hatte die Frau Ausreden parat. Den Ziegen waren, wie eine Amtstierärztin schilderte, bereits Hörner und Klauen ins Fleisch eingewachsen. Die Angeklagte wollte das nicht bemerkt haben. Einmal habe sie es selbst versucht, die Klauen zu schneiden, das Tier sei aber verendet.

Etliche Tiere konnten nicht gerettet werden

Auch für zwei tote Kitze - sie dürften im Gedränge erstickt bzw. erdrückt worden sein - hatte die Frau eine Erklärung: „Die waren nicht lebensfähig, die hatten keinen Saugreflex.“ Dass einige Tiere angebunden waren - bei zwei von ihnen war der Strick bereits ins Fleisch eingewachsen - sei geschehen, weil sie so gern „gespielt“ und sich dabei selbst befreit hätten. Insgesamt konnten nach dem Eingreifen der Behörden 30 bis 40 Ziegen nicht mehr gerettet werden, um die 100 Tiere konnten vermittelt werden.

Die 63-Jährige, die betonte, nicht böswillig gehandelt zu haben, wurde schuldig gesprochen. Das Urteil lautete acht Monate bedingt, es ist nicht rechtskräftig. Die Frau sagte, dass ihr „kein Viech“ mehr ins Haus komme.