Alkolenker stieß Frau nieder: 6 Monate bedingt

Ein heute 21-jähriger Lenker, der vor einem Jahr in Neusiedl am See eine Frau mit dem Auto schwer verletzte, ist am Mittwoch in Eisenstadt zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll alkoholisiert und zu schnell unterwegs gewesen sein.

Der junge Mann hatte bei dem Unfall 2,02 Promille Alkohol im Blut. Die Frau hatte sich an die Tür eines parkenden Wagens angelehnt, als sie vom Pkw des Alkolenkers erfasst wurde. Sie wurde zuerst gegen die Fahrzeugseite gedrückt und dann zu Boden geschleudert, wo sie nach sechseinhalb Metern auf der Fahrbahn liegen blieb. Sie erlitt eine Nasenfraktur mit Nasenschiefstand, eine Platzwunde, Prellungen und Abschürfungen und brach sich zwei Schneidezähne. Der Beschuldigte flüchtete, konnte aber kurz darauf von der Polizei ausfindig gemacht werden - mehr dazu in Schwerverletzte nach Fahrerflucht.

21-Jähriger bekannte sich schuldig

Der 21-Jährige, der in Niederösterreich lebt, bekannte sich schuldig. Er erzählte, dass er mit dem Wagen seiner Mutter in Neusiedl am See bei einer Veranstaltung gewesen sei. Auf die Frage von Richterin Gabriele Nemeskeri, was er denn vor der Fahrt getrunken habe, meinte er: „Eine Flasche Wodka“, aber so genau wisse er das nicht mehr. „Das mache ich nie wieder, es tut mir wirklich leid“, zeigte sich der Beschuldigte zerknirscht.

„Das muss Ihnen eine Lehre sein, Sie haben noch Glück im Unglück gehabt. Das hätte auch schlimmer ausgehen können“, hielt ihm die Richterin vor. „Es hätte der Frau auch das Genick abreißen können, wenn sie wo draufgefallen wäre, das müssen sie sich vergegenwärtigen“, schloss sich die Staatsanwältin an: „Sie hätte tot sein können.“ „Wahnsinn“, zeigte sich der 21-Jährige ergriffen und betonte nochmals, dass ihm alles leidtue.

3.000 Euro Schmerzensgeld anerkannt

Aufgrund des Geständnisses wurde auf die Befragung der Zeugen verzichtet. Den Betrag von 3.000 Euro Schmerzensgeld, den das Unfallopfer gefordert hatte, erkannte der Beschuldigte an. Als mildernd befand die Richterin in der Urteilsbegründung neben dem zum Unfallzeitpunkt noch jugendlichen Alter das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit. Erschwerend sei kein Umstand zu werten, wenngleich das Verhalten des 21-Jährigen gleich nach dem Unfall, als er - offenbar im Schock - zunächst weggefahren war, „keinen schlanken Fuß“ mache.

Aufgrund der Schwere der Tat sei ein diversionelles Vorgehen nicht möglich gewesen, sagte Nemeskeri: „Aber sie haben noch eine letzte Chance bekommen.“ Die Verurteilung scheine nicht im Strafregister auf. Sowohl die Staatsanwältin als auch der 21-Jährige verzichteten auf Rechtsmittel. Weil er ohne Anwalt zum Prozess erschienen war, wird das Urteil aber nicht sofort, sondern - falls es beim Verzicht bleibt - erst nach drei Tagen rechtskräftig.