Streit über Poolhaus in Neufeld

Ein geplantes Poolhaus hat in Neufeld an der Leitha zu einem Zwist zwischen einem Ehepaar und der Gemeinde geführt. Die Gemeinde habe grünes Licht für den Bau gegeben, die Zusage dann aber überraschend zurückgezogen, so die beiden Unternehmer.

Das Ehepaar Harald Czellary und Gabriele Graudins betreibt ein Unternehmen in Malta und möchte sich in Zukunft hier in Neufeld zur Ruhe setzen. Ihre Villa war früher das Herrenhaus des Eigentümers der einstigen Jutefabrik. Jetzt will das Ehepaar im Garten einen Pool- und Freizeitbereich einrichten. „Damit wir den Garten auch nutzen können. Denn jetzt mit den Veränderungen im Umfeld - der Stadtpark im Hintergrund, der gestiegene Verkehr an der Hauptstraße - ist der ganze Garten eigentlich kein Erholungsbereich mehr“, sagte Czellary.

Villa des Unternehmerehepaars in Neufeld

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Die Villa des Unternehmerehepaars

Czellary: 40.000 Euro Planungskosten

Die Gemeinde habe zunächst positiv auf die Pläne reagiert und er habe dann einem Architekten den Auftrag gegeben, das Gebäude inklusive Sauna und Sommerküche zu planen, so Czellary: „Jedenfalls hat man uns mehrfach in diesen Plänen bestärkt und in diese Investitionen laufen lassen, um uns dann im Nachhinein einfach lapidar zu sagen ‚Das geht nicht‘“.

Harald Czellary und Gabriele Graudins

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Harald Czellary und Gabriele Graudins mit den Plänen für das Poolhaus

Die Kosten für den Architekten machen laut Herrn Czellary mehr als 40.000 Euro aus. Die Gemeinde begründe ihre nun ablehnende Haltung damit, dass der geplante Bau mit einer Grundfläche von mehr als 140 Quadratmetern zu umfangreich sei. Nun wäre plötzlich nur mehr eine Art Gartenhütte möglich. „Ob da eventuell vielleicht doch Kompetenzen überschritten worden sind, das vermag ich nicht zu beurteilen - aber das Gefühl könnte man natürlich haben“, sagte Graudins.

Gemeinde: Zustimmung nur für Nebengebäude

Amtsleiter Rudolf Tschirk ist in der Stadtgemeinde Neufeld für Baufragen zuständig. Er erklärte, dass die Gemeinde ausdrücklich nur Zustimmung für ein Nebengebäude signalisiert habe: „Das ist die klassische Garage, das ist ein Abstellraum, das ist Gartengerätehaus, ein Gartenhaus - wobei im Baugesetz auch noch die Gartengerätehäuser bis zu 20 Quadratmeter, das sind geringfügige Bauvorhaben, definiert wurden.“ Doch wie sich dann herausgestellt habe, handle es sich bei den Plänen des Unternehmerehepaars um ein für Wohnzwecke bestimmtes Gebäude.

Rudolf Tschirk

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Amtsleiter Rudolf Tschirk

Das Ehepaar sagte dagegen, dass es immer alle ihre Pläne offengelegt hätten, inklusive maßstabsgetreuer Skizzen. Die Gemeinde bleibt dabei: Das Vorhaben des Ehepaars sei so nicht zulässig. Entlang der Grundstücksgrenze sei nur die Errichtung eines Nebengebäudes erlaubt, das landläufig als Gartenhaus durchgehe. Würden die Czellarys darauf einlenken, stünden die Türen des Rathauses jederzeit offen, hieß es.