Bekannte betrogen: Vier Jahre Gefängnis

In Eisenstadt ist am Mittwoch ein Südburgenländer wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Anlageberater soll 14 Personen um rund 800.000 Euro erleichtert haben.

Der 51-Jährige aus Mischendorf (Bezirk Oberwart) soll unter anderem vom Schwiegervater seiner eigenen Tochter rund 188.000 Euro erhalten haben, um diese gewinnbringend zu veranlagen. Er zeigte sich vor Gericht geständig: „Ja, das stimmt alles so.“ Der Mann erklärte auch, dass ihm alles wirklich von Herzen leid tue und dass er so viel wie möglich zurückzahlen wolle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kontoauszüge und Verträge gefälscht

Als 2008 im Zuge der Finanzkrise viele Wertpapieranlagen den Bach hinunter gegangen seien und die besorgten Anleger an seine Tür geklopft hätten, habe er nicht zugeben wollen, dass deren Geld verloren gewesen sei - aus Scham und um seinen guten Ruf als Anlageberater nicht zu verlieren, so der Angeklagte. Also habe er seinen Freunden und Verwandten vorgegaukelt, ihre Ersparnisse gut angelegt zu haben. In Wirklichkeit habe er damit die Verluste von anderen Kunden ausgeglichen, die ihm wichtig erschienen. Der Angeklagte gestand, Kontoauszüge und Verträge gefälscht zu haben, um den Schein zu wahren.

Zeugin: „Alles ist weg“

„Man hat heute einen sehr guten Eindruck bekommen, wie es den Opfern jetzt damit geht“, meinte Staatsanwältin Verena Strnad. Zuvor hatte eine 63-jährige Zeugin zum Teil unter Tränen geschildert, wie sich alles zugetragen habe: „Er ist mein Großcousin, mein Mann war sein Trauzeuge, er ist der Firmpate meines Sohnes und mein Gatte sein Firmpate“, erzählte sie zunächst über die Verwandtschaftsverhältnisse. Bevor der Angeklagte sich als Anlageberater selbstständig gemacht hatte, war er für eine Bank und einen Finanzdienstleister tätig gewesen.

Im Februar 2009 zahlte sie zunächst 10.920 Euro bei einer Versicherung, für die sie auch ein Polizze erhielt, ein. „Ich habe nicht gewusst, dass das Geld nicht dorthin geht, sondern zu ihm. Er ist immer zu uns gekommen und hat gesagt, er hat eine gute Veranlagung. Er hat uns das alles versprochen“, berichtet sie. Psychisch sei sie nun schwer angeschlagen und in Behandlung. Das Ausmaß des Schadens habe sie im Zuge der Einvernahme bei der Polizei erfahren. „Wir haben uns unseren Lebensabend und unsere Pension anders vorgestellt. Ich bin fertig bis zum geht nicht mehr, ich kann fast nicht mehr. Alles ist weg. Wir haben uns nichts gegönnt und jetzt steh ich da“, so das Opfer, das einst sehr gut mit dem Angeklagten und seiner Familie befreundet war.

Zeuge: „Ich verkrafte das nicht“

Ähnlich schilderte es auch der Schwiegervater der Tochter des 51-Jährigen: Er hatte eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und wollte das Geld anlegen. In neun Tranchen flossen insgesamt rund 188.000 Euro. Auch er sei nun in psychologischer Behandlung. „Ich verkrafte das nicht“, meinte der Mann und erzählte verärgert: „Die Schwiegertochter und so tun alle so, als hätte man uns einen Sack Kartoffeln gestohlen“.

Drei Tage Bedenkzeit für Angeklagten

Strnad forderte eine der Tat und Schuld angemessene Strafe. Diese habe „deutlich auszufallen - deutlich und unbedingt“. Auch die Privatbeteiligtenvertreter schlossen sich dem an. Schöffensenatsvorsitzende Richterin Karin Lückl verwies in der Urteilsbegründung auf die Vielzahl von erschwerenden Gründen, etwa die Vielzahl der Geschädigten, den langen Tatzeitraum und den Missbrauch von Vertrauensverhältnissen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.