Kindergarten trotz Beschwerde in Betrieb
160 Kinder werden in Bad Sauerbrunn im neuen Kindergarten samt Kinderkrippe betreut. Für das Spielen draußen ist es noch zu kalt, doch sobald es wärmer wird, wird auch der Spielplatz im Freien eingeweiht - und dann könnte es laut werden. Davor fürchtet sich die Nachbarfamilie Marfay.
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Gericht: „Illegaler Betrieb“
Margit Marfay hatte sich voriges Jahr an die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ gewandt, um eine Lösung in ihrem Sinne zu finden. Sie brachte auch Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Ein endgültiges Ergebnis steht noch aus, doch eines entschied das Gericht Ende Dezember: Die Beschwerde von Frau Marfay hätte aufschiebende Wirkung haben müssen. Da die Gemeinde den Kindergarten trotzdem baute und eröffnete hat, spricht das Gericht wörtlich von einem „illegalen Betrieb“.
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Kinder waren in Containern untergebracht
Die Gemeinde erachtete es aber als dringend notwendig erachtet, den neuen Kindergarten zu bauen, auch weil die Kinder vorher schon in Containern untergebracht worden waren. Die Familie Marfay wohne schon seit Jahrzehnten nebenan und es habe eigentlich nie Probleme gegeben, sagte Vizebürgermeister August Gruber (Liste Bad Sauerbrunn).
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Marfay: Viel mehr Kinder im neuen Kindergarten
Die Beschwerdeführerin Margit Marfay wohnt unter der Woche in Graz. Ihre Eltern sind ständig in Bad Sauerbrunn. ORF-Burgenland-Redakteur Hannes Auer sprach mit Ursula Marfay. Sie ließ das Argument, dass hier schon früher ein Kindergarten war nicht gelten. Vorher seien 60 oder 70 Kinder in zwei oder drei Gruppen betreut worden und jetzt sollten bis zu 180 Kinder im Kindergarten sein, das sei ein Unterschied, so Marfay.
Gemeinde kann sich Schließung nicht vorstellen
Einen angenehmeren Nachbarn als einen Kindergarten, wo das erste Kind um 8.00 Uhr früh komme und um 17.00 Uhr das allerletzte Kind den Kindergarten verlasse - kein Samstag, kein Sonntag, kein Feiertag, im Sommer eingeschränkter Betrieb -, könne er sich persönlich ja gar nicht vorstellen, sagte Vizebürgermeister Gruber. Den neuen Kindergarten wegen eines Gerichtsbeschlusses wieder zu schließen, kommt für die Gemeinde nicht in Frage. Dafür hätten besonders die Eltern kein Verständnis, so der Vizebürgermeister.
„Keine Gesundheitsgefährdung“
Am Freitag wehrte sich die Gemeinde weiterhin. Bürgermeister Gerhard Hutter (LIBS) argumentiert unter anderem damit, dass der Beschwerde der Nachbarin im Bauverfahren aufgrund öffentlichen Interesses eine aufschiebende Wirkung aberkannt worden sei. Diese Aberkennung habe auch bei der Eröffnung des Kindergartens noch gegolten. Außerdem habe es zwei Lärmschutzgutachten und ein medizinisches Gutachten gegeben. In diesen sei festgestellt worden, dass es keine Gesundheitsgefährdung durch den Kindergartenlärm gebe.