„Sextagebuch“: Suspendierung wird aufgehoben

Die Lehrerin aus Oberpullendorf, deren Ex-Freund unter ihrem Namen ein „Sextagebuch“ veröffentlicht hat, verbucht einen juristischen Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Suspendierung aufgehoben.

Der Ex-Freund hatte unter dem Namen der Lehrerin ein „Sextagebuch“ geschrieben und veröffentlicht - mehr dazu in „Sextagebuch“: Opfer meldet sich zu Wort. Zu diesem Schluss war die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gekommen. Darin ist detailliert von erotischen Erlebnissen, auch in der Schule, zu lesen. Der 53-jährige Ex-Freund beging nach dem Fall Suizid. Das Buch war über Amazon erhältlich, ist aber nicht mehr online - mehr dazu in „Sextagebuch“: Teilerfolg für Betroffene.

Stalkingopfer im Interview, Tagebuchaffäre, Sextagebuch

ORF

Die Pädagogin aus dem Bezirk Oberpullendorf wollte unerkannt bleiben

Wieder ein ganz normales Dienstverhältnis

Das Bundesverwaltungsgericht habe jetzt die Suspendierung aufgehoben, so der Anwalt der Lehrerin, Rudolf Schaller, gegenüber dem ORF Burgenland: „Das Urteil besagt, dass die vorläufige Suspendierung sofort aufzuheben ist. Das heißt, die Frau Magister hat jetzt wieder ein ganz normales Dienstverhältnis. Und die Rechtswirkungen der vorläufigen Suspendierung, die Bezugskürzung um ein Drittel, sind aufgehoben. Man wird das Gehalt ab sofort wieder in voller Höhe zahlen müssen und die fehlenden Beträge nachzahlen.“

Stalkingopfer im Interview, Tagebuchaffäre, Sextagebuch

ORF

Der 53-jährige Ex-Lebensgefährte soll der Verfasser gewesen sein

Urteil auch Auswirkungen auf mentalen Zustand

Der Lehrerin gehe es durch das Urteil besser, so ihr Anwalt: „Meine Mandantin ist wirklich erleichtert, dass dieses Urteil gefallen ist. Es ist ihr wirklich nicht gut gegangen. Ich glaube auch nicht, dass sie das alles schon mental fassen und begreifen kann. Jeder wäre mit so einer Situation überfordert. Insofern geht es ihr besser, aber sie wird schon Zeit brauchen, um das alles zu verarbeiten.“

Nicht rechtskräftig: Fristenlauf für Beschwerde

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: "Weil theoretisch die Möglichkeit einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde besteht, die die belangte Behörde machen könnte. Das ist aber wirklich eine theoretische Möglichkeit, weil mir beim besten Willen nicht einfällt, in welchem Verfassungsrecht ausgerechnet die Behörde verletzt sein sollte. Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil Wirkung entfaltet.

Von der Bildungsdirektion Burgenland heißt es dazu, dass der Fall allein Sache der Disziplinarkommission sei. Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz nahm damals im Herbst die Pädagogin aus Oberpullendorf aufgrund dieses „Sextagebuches“ aus dem Unterricht und suspendierte sie vorläufig. Die Disziplinarkommission bestätigte dann im November die Suspendierung - mehr dazu in „Sextagebuch“: Suspendierung bestätigt.

Links: