EuGH kippt Karfreitagsregelung

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die österreichische Regelung für den Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Im Burgenland gibt es dazu unterschiedliche Reaktionen.

Der Gerichtshof betonte am Dienstag in seinem Urteil, dass die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB (Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses) sowie dreier weiterer eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle - mehr dazu in „Diskriminierend“ - EuGH kippt Karfreitagsregelung (news.ORF.at). Ein Arbeitgeber in Österreich könnte laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen.

Arbeiterkammer würde weiteren Feiertag begrüßen

Das Urteil des EuGH gilt ab sofort. Wäre also morgen Karfreitag, wäre der Tag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Feiertag, auch wenn sie nicht evangelisch sind, oder der altkatholischen Kirche angehören, für die diese Regelung ebenfalls gegolten hat. Gerhard Michalitsch, Präsident der burgenländischen Arbeiterkammer, würde es begrüßen, wenn Österreich somit einen vierzehnten Feiertag bekommt: „Wir haben in Österreich viele Feiertage, die aber auch auf einen Sonntag fallen. Das verschweigt die Wirtschaft immer wieder. Außerdem, wenn es um die Arbeitsleistung geht, dann sind wir im europäischen Spitzenfeld, da machen nämlich die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die höchsten Wochenarbeitsstunden in ganz Europa.“

Wirtschaftskammer gegen weiteren Feiertag

Die Wirtschaftskammer macht hingegen klar, dass für sie ein weiterer allgemeiner Feiertag in Österreich nicht in Frage komme. Das würde nämlich bedeuten, hunderttausenden Österreichern zusätzlich freizugeben oder Feiertagszuschläge zu bezahlen. Generalsekretär Karlheinz Kopf verlangt eine aufkommensneutrale Neuregelung für die Unternehmen.

Koch: Karfreitag statt Pfingstmontag

Der burgenländische evangelische Superintendent Manfred Koch schlägt als Kompromiss vor, wie schon zuvor Bischof Michael Bünker, den Pfingstmontag für den Karfreitag zu opfern. Der Karfreitag müsse als höchster Feiertag für die evangelischen Christen unbedingt erhalten werden, so der Superintendent, aber nicht für alle Österreicher, sondern nur für jene, die den Karfreitag auch religiös feiern: „Dass jene, die wirklich den Karfreitag als Feiertag begehen, frei haben. Die Zusatzzahlungen für die, die nur mehr Geld haben wollen, würden damit ja dann wegfallen.“

Ob die Bundesregierung mit ihrer Mehrheit im Nationalrat das EuGH-Urteil so stehenlassen wird, ist noch offen. Zeit für eine Neuregelung wäre noch bis spätestens April, denn am 19. April ist Karfreitag.