Verbotszonen im Bgld. „nicht gerechtfertigt“

Nach dem Vorschlag des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig (SPÖ) ganz Wien zur Waffenverbotszone zu erklären, prüfen die Landespolizeidirektionen die Einrichtung solcher Bereiche. Im Burgenland sind solche Zonen nicht gerechtfertigt, ergab eine Prüfung.

Waffenverbotszonen durch Verordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz gelten beispielsweise in Innsbruck oder Linz. Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf Waffen sondern umfasst auch Gegenstände, die geeignet sind, Gewalt gegen Menschen auszuüben wie beispielsweise Taschenmesser.

Im Burgenland prüfte die Landespolizeidirektion bereits, ob Waffenverbotszonen notwendig sind oder nicht, sagt Christian Stella, stellvertretender Landespolizeidirektor im Interview mit ORF Burgenland-Redakteurin Patricia Spieß. „Wir haben schon im letzten Jahr die Einrichtung solcher Zonen geprüft, aber wir konnten keinerlei Brennpunkte feststellen. Wir haben eine ‚Hot Spot-Analyse‘ gemacht und aufgrund dieser Ergebnisse wäre es derzeit nicht gerechtfertigt, solche Maßnahmen zu setzen“, so Stella.

Prüfung nicht nur in Eisenstadt

Die Prüfung bezog sich nicht nur auf die Landeshauptstadt Eisenstadt, bekräftigt Stella: „Wir haben nicht nur Eisenstadt geprüft, sondern das ganze Burgenland. Es ja an sich nichts mit einer Landeshauptstadt oder Bezirkshauptstadt zu tun. Aber das Bild, das sich in Eisenstadt gezeigt hat, hat sich auch sonst im Burgenland gezeigt - dass es keine Brennpunkte gibt.“

Es gibt zwar einzelne Gewaltdelikte im Burgenland, gesetzliche Voraussetzung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen sind aber mehrere Delikte hintereinander an einem bestimmten Ort und das sei eben nicht der Fall, so Stella.

Verbotszonen als zusätzliche Sicherheitsvorkehrung

In anderen Bundesländern kam es zu Messerattacken und Morden an Frauen. Stellt sich die Frage, ob die Einrichtung von Waffenverbotszonen hier nicht eine Möglichkeit wäre, eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung zu schaffen. „Ich kann nicht für andere Bundesländer sprechen, aber das Gesetz schreibt eindeutig vor, wann so eine Verordnung erlassen werden kann, wir haben uns an das Gesetz zu halten. Wenn diese Maßnahmen nicht gerechtfertigt sind, dann können wir es auch nicht umsetzen“, so Stella.

Steiner ebenfalls gegen Verbotszonen

Auch wenn die Prüfung im Burgenland bereits im Vorjahr erfolgte, wird laufend weiter geprüft, sagt der stellvertretende Landespolizeidirektor. Der Eisenstädter Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP) sieht ebenfalls keinen Bedarf für eine Waffenverbotszone in der Landeshauptstadt. Er sagt gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) im entsprechenden Beobachtungszeitraum habe es einen einzigen Vorfall mit einem Messer gegeben.