Buschenschänken können länger ausstecken

Das burgenländische Buschenschankgesetz aus dem Jahr 1979 wird novelliert: Bald können Buschenschankbetreiber längere Aussteckzeiten beantragen, ihr Speiseangebot vergrößern oder etwa bei Missernten Trauben zukaufen.

Mit dem neuen Buschenschankgesetz solle dem Bauernsterben entgegengewirkt werden, sagte Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ). Im Burgenland gibt es nur mehr an die 70 klassische Buschenschänken und von diesen sperrten nur mehr 36 regelmäßig auf, sagte Dunst. Mit dem neuen Gesetz dürfen die Buschenschänken künftig neun Monate lang offen halten und sie dürfen auch Süßspeisen wie Strudeln oder Gebäck wie Grammelpogatscherln und Salzstangerln anbieten.

Präsentation des neuen Buschenschank-Gesetzes

ORF

Präsentation des neuen Buschenschankgesetzes

Weniger bürokratischer Aufwand

„Viel zu bürokratisch, viel zu viel Aufwand und der Aufwand steht oft nicht für die Sache“ - all das habe sie in der Vergangenheit oft von Betroffenen zum Thema Buschenschank gehört, meinte Dunst. Zu den bürokratischen Aufwänden zählte etwa die Meldungspflicht. Bis dato musste 14 Tage vor dem Wiederaufsperren eine Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft gemacht werden. Dies falle mit der Novellierung, kündigte die Landesrätin an. In Zukunft reicht eine einmalige Meldung der Ausschankzeiten im Vorhinein für das ganze Jahr.

Beschluss für 24. Jänner geplant

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar erhofft sich von dem neuen Gesetz eine Stärkung der bäuerlichen Betriebe und einen auf Regionalität ausgerichteten Tourismus. Die Buschenschänken seien Anziehungspunkt für Touristen, die möglicherweise auch am Bauernhof selbst nächtigten und die im Rahmen ihres Aufenthaltes auch Dritten Geschäft und Wertschöpfung zukommen ließen. Das neue Buschenschankgesetz soll nächste Woche im Landtag eingebracht und am 24. Jänner beschlossen werden.