Kinder nach Rumänien statt in WG gebracht

Ein 30-Jähriger soll seinen Stiefsohn und seinen Sohn nicht mehr in die Wohngemeinschaft zurück-, sondern nach Rumänien gebracht haben. Er wurde nicht rechtskräftig zu 14 Monaten, davon 13 Monate bedingt, verurteilt.

Ein Fall von Kindesentziehung beschäftigte am Mittwoch das Landesgericht Eisenstadt. Körperliche Beschwerden, Hautausschläge, unhygienische Zustände in der Wohngemeinschaft im Südburgenland, in der sein elfjähriger Stiefsohn und sein bald zweijähriger leiblicher Sohn untergebracht waren, haben den angeklagten Burgenländer nach eigenen Angaben dazu gebracht, die Kinder nach einem Ausflug in den Prater im heurigen August nicht mehr zurückzubringen. Geplant sei das allerdings nicht gewesen, gab er vor Einzelrichterin Karin Lückl zu Protokoll.

Stiefsohn drohte, sich etwas anzutun

„Wir (die Ehefrau und er, Anm.) sind mit den Kindern nach Rumänien gefahren - aus Sicherheit“, meinte er. Rumänien ist auch die Heimat seiner Frau. Der ältere Bub habe angedroht, dass er sich etwas antue, wenn er wieder zurück in die Einrichtung müsse. Er sei dort nicht glücklich gewesen. „Wissen Sie, wann er wieder glücklich war? Wie wir an der Grenze waren“, erinnerte sich der 30-Jährige.

Vater hatte Angst vor Trennung der Brüder

Die Richterin hielt dem Mann vor, dass er der Behörde hätte melden müssen, dass er die Kinder nicht zurückbringe, weil er Gefahr in Verzug sehe. Der Angeklagte erklärte darauf: „Sie haben sicher auch Kinder. Da hätten Sie auch Angst, dass man die Brüder dann trennt“. Denn genau das habe man befürchtet bzw. sei ihnen angedroht worden, dass nicht mehr lange Platz für die Kinder in der Einrichtung sei.

Elfjähriger will lieber bei seiner Mama sein

Bei einer Befragung gab der Elfjährige an, dass es ihm dort gut gehe, er aber schon lieber bei seiner Mama sein wolle. Allerdings sagte er auch, es gebe nichts, was er dort schlecht finde, hielten sowohl die Richterin als auch Staatsanwältin Verena Strnad fest.

Körperliche Auseinandersetzungen in der Familie

Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes schilderte die Beweggründe, weshalb die Kinder dem seit 1. August verheirateten Paar abgenommen wurden: „Es gab immer wieder Streitereien in der Familie, auch körperliche Auseinandersetzungen. Das war für uns nicht mehr tragbar“, sagte die Mitarbeiterin.

Aufregung vor dem Gerichtssaal

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht sehr emotional, fiel u.a. der Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ins Wort. Zuvor hatte er in einer kurzen Pause vor dem Gerichtssaal für kurzfristige Aufregung gesorgt: Als er von den Justizwachebeamten hinausgebracht wurde, um sich mit seinen Verteidigern zu unterhalten, schrie er plötzlich: „Hilfe, er tut mir weh“.

Nicht rechtskräftig: 14 Monate, 13 Monate bedingt

Der Burgenländer, der sich seit Oktober in Untersuchungshaft befand, wurde zu 14 Monaten, davon 13 Monate bedingt, verurteilt. Richterin Lückl erklärte: „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man als Elternteil mit dieser Situation sehr schwer umgehen kann“. Allerdings kaufte sie dem Mann nicht ab, dass die Tat nicht geplant gewesen sei, da er Reisepässe zum Ausflug in den Prater mitgebracht hatte. Ob nun spontan oder nicht sei jedoch nicht relevant.

Kinder noch in Rumänien

Den bisher ordentlichen Lebenswandel wertete sie mildernd, auch dass er sich in ihren Augen geständig gezeigt habe. Erschwerend war, dass es sich um zwei Kinder gehandelt habe. Staatsanwältin und Verteidiger gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Ehefrau muss sich nun in ihrem Heimatland vor Gericht verantworten. Auch die Kinder befinden sich laut Anwälten noch in Rumänien.