„Spoofing“: Telefonbetrug in Winden am See

Am Montagnachmittag ist es in Winden am See (Bezirk Neusiedl am See) zu einem Telefonbetrug gekommen. Eine Anruferin entlockte der Verkäuferin in einem Supermarkt Codes von Geschenkkarten.

Die Angestellte des Geschäftes nahm einen vermeintlich von der Konzernzentrale stammenden Anruf entgegen. Die Anruferin hat angegeben, dass es seit geraumer Zeit zu Aktivierungsproblemen bei bestimmten Internet-Geschenkwertkarten zu Problemen gekommen sei. Diese sollten nun deaktiviert werden - dazu wäre es zunächst jedoch notwendig, die Karten mittels der jeweiligen Codes zu aktivieren.

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FOTOLIA/ Sven Bähren

Die Polizei gibt Tipps, um derartige Betrügerein zu verhindern

„Call – ID – Spoofing“

Die Angestellte aktivierte daraufhin die Karten und gab die Codes an die Anruferin weiter. Durch die Tat entstand ein Schaden in Höhe eines vierstelligen Eurobetrages. Möglich wurde dieser Betrug erst dadurch, dass die Betrügerin glaubhaft vortäuschen konnte, aus der Konzernzentrale des Supermarktes anzurufen. Das ist durch das verbotene Verfahren „Call – ID – Spoofing“ möglich. Dabei wird durch den Anrufer eine falsche Identifikation übermittelt, sodass am Display des angerufenen Telefons eine beliebige Telefonnummer aufscheint.

Um derartige Betrugsfälle zu verhindern, gibt die Landespolizeidirektion Burgenland folgende Tipps:

• Bei Anrufen von vermeintlich offiziellen Stellen wie z. B. Richtern, Polizeibeamten, Staatsanwälten, Verbraucherschützern oder Mitarbeitern von Rentenversicherungen, die zur Zahlung von Geldbeträgen auffordern, sollte man skeptisch werden und nicht auf Forderungen eingehen.

• Alle diese Behörden und Stellen fordern niemals telefonisch Geldzahlungen ein, fragen nicht Kontodaten oder Passwörter ab oder verlangen niemals Zugriff auf den Computer.

• Im Zweifel sollte man nach solch einem Anruf bei der Behörde oder dem Unternehmen zurückrufen und nachfragen.

• Wichtig ist außerdem, sich wichtige Details des Anrufes zu merken, also etwa den Zeitpunkt des Anrufs, den Namen des Anrufers sowie die Kontonummer, auf die etwaige Geldforderungen überwiesen werden sollen. Im Anschluss daran sollte man die Polizei verständigen.

• Auch die Überprüfung der anrufenden Nummer in Form eines Rückrufes mittels eines zweiten Telefons während des Gesprächs ist empfehlenswert. Kommt kein Besetztzeichen, ist Vorsicht geboten, es könnte sich um einen Call-ID-Spoofing Anruf handeln.

• Zudem sollte man es generell vermeiden, persönliche oder sensible Informationen am Telefon weiterzugeben. Stattdessen sollte lieber ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Anfrage vereinbart werden, um sicher zu gehen.