Sportler darf wegen Diabetes nicht zur Polizei
Wer sich bei der Polizei bewirbt, muss in einem ersten Schritt einen polizeiärztlichen Fragebogen ausfüllen und dort schwere Erkrankungen angeben, teilweise müssen auch Befunde mitgeschickt werden. Im Fall des jungen Burgenländers, der an Typ-2-Diabetes leidet, hieß es von der Polizei, dass er körperlich für den Exekutivdienst nicht geeignet sei.
Er fühle sich diskriminiert, beleidigt und entwürdigt, wie der Mann in einer E-Mail an den ORF Burgenland schrieb. Interview wollte er nicht geben, weil sein derzeitiger Arbeitergeber von der Bewerbung bei der Polizei nichts erfahren soll.
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Er habe eine Schule für Hochleistungssport abgeschlossen und unter anderem jahrelang im Nachwuchszentrum eines Fußball-Bundesligisten gespielt, so der Mann. Sei 2004 leide er an Diabetes, die Krankheit hätte ihn aber nie an irgendetwas gehindert.
Eindeutiger Ausschließungsgrund
Für den stellvertretender Landespolizeidirektor, Werner Fasching, ist der Fall eindeutig: Diabetes ist, neben anderen schweren Erkrankungen, ein Ausschließungsgrund. „Unser Beruf ist sehr belastend, da kann es schon vorkommen, dass er mal fünf, sechs, sieben Stunden in einer belastenden Situation ist, wo er nichts zu essen bekommt, nichts zu trinken bekommt - das ist immer wieder möglich und dann gibt es natürlich die Probleme. Das soll auch ein Schutz sein für die Bewerberinnen und Bewerber, damit sie keinen gesundheitlichen Schaden erleiden“, sagt Fasching.
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Jeder vierte Bewerber wird derzeit aufgrund einer Erkrankung nicht bei der Polizei aufgenommen. Aber auch von jenen, die die Voraussetzungen erfüllen, schafft es nicht einmal die Hälfte in den Polizeidienst.