Sportler darf wegen Diabetes nicht zur Polizei

Ein junger Burgenländer ist bei der Polizei abgelehnt worden, weil er Diabetes hat. Für die Polizei ist er nicht geeignet, obwohl er Leistungssportler ist und ihn die Krankheit - wie er sagt - nie behindert hätte. Der Mann fühlt sich diskriminiert.

Wer sich bei der Polizei bewirbt, muss in einem ersten Schritt einen polizeiärztlichen Fragebogen ausfüllen und dort schwere Erkrankungen angeben, teilweise müssen auch Befunde mitgeschickt werden. Im Fall des jungen Burgenländers, der an Typ-2-Diabetes leidet, hieß es von der Polizei, dass er körperlich für den Exekutivdienst nicht geeignet sei.

Er fühle sich diskriminiert, beleidigt und entwürdigt, wie der Mann in einer E-Mail an den ORF Burgenland schrieb. Interview wollte er nicht geben, weil sein derzeitiger Arbeitergeber von der Bewerbung bei der Polizei nichts erfahren soll.

E-Mail

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Auszug aus dem E-Mail

Er habe eine Schule für Hochleistungssport abgeschlossen und unter anderem jahrelang im Nachwuchszentrum eines Fußball-Bundesligisten gespielt, so der Mann. Sei 2004 leide er an Diabetes, die Krankheit hätte ihn aber nie an irgendetwas gehindert.

Eindeutiger Ausschließungsgrund

Für den stellvertretender Landespolizeidirektor, Werner Fasching, ist der Fall eindeutig: Diabetes ist, neben anderen schweren Erkrankungen, ein Ausschließungsgrund. „Unser Beruf ist sehr belastend, da kann es schon vorkommen, dass er mal fünf, sechs, sieben Stunden in einer belastenden Situation ist, wo er nichts zu essen bekommt, nichts zu trinken bekommt - das ist immer wieder möglich und dann gibt es natürlich die Probleme. Das soll auch ein Schutz sein für die Bewerberinnen und Bewerber, damit sie keinen gesundheitlichen Schaden erleiden“, sagt Fasching.

Polizeischüler

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Polizeischüler bei der Ausbildung

Jeder vierte Bewerber wird derzeit aufgrund einer Erkrankung nicht bei der Polizei aufgenommen. Aber auch von jenen, die die Voraussetzungen erfüllen, schafft es nicht einmal die Hälfte in den Polizeidienst.