„Die Welle“: Ermittlungen nach Filmvorführung

Nachdem im März nach einer Vorführung des Films „Die Welle“ in der NMS Zurndorf Fälle von Wiederbetätigung und Verhetzung publik wurden, wurden von Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz Ermittlungen eingeleitet. Das Verfahren läuft noch.

Der Film „Die Welle“ aus dem Jahr 1981 handelt von einem, aus dem Ruder gelaufenen Experiment zur Verdeutlichung des NS-Regimes an einer US-amerikanischen Schule. Einige Schüler der NMS Zurndorf sollen nach der Vorführung in den Pausen u.a. SS-Männer nachgeahmt haben.

Anzeigenpflicht der Lehrer

Die Vorfälle wurden von einer Schülerin gefilmt und den Lehrern gezeigt, diese haben bei solchen strafbaren Handlungen eine Anzeigenpflicht. Gegen insgesamt elf Schüler wurden Ermittlungen eingeleitet. Fünf dieser Jugendlichen seien unmündig, gegen sie sei das Verfahren eingestellt worden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch. Gegen die übrigen sechs Jugendlichen sei ermittelt worden, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.

Staatsanwalt Roland Koch

ORF

Staatsanwalt Roland Koch

Höhere Instanzen am Zug

Das heißt: Die Erhebungen sind zwar abgeschlossen, der Ausgang des Verfahrens ist aber noch offen. Grund dafür sei die mediale Aufmerksamkeit, die der Fall österreichweit bekommt habe, sagt Koch. In diesem Fall entscheide nicht die Staatsanwaltschaft Eisenstadt alleine. Es gebe einen Vorschlag, der den Weisungsbehörden vorgelegt wurde, so Koch. Am Zug sind jetzt also Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft Eisenstadt entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.

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