Lohn- und Sozialdumping: AK fordert Taten

Der Vorstand der Bundesarbeiterkammer tagt derzeit in Stegersbach. Dabei fordern die burgenländischen Vertreter neuerlich strengere Vorschriften gegen Lohn- und Sozialdumping.

Die aktuellen Zahlen würden belegen, dass nur zehn Prozent der wegen Lohn- und Sozialdumping verhängten Strafen auch eingehoben werden könnten, betonte der burgenländische Arbeiterkammerpräsident Gerhard Michalitsch erneut bei der Tagung der Bundesarbeiterkammer in Stegersbach. Es sei praktisch unmöglich von ausländischen Firmen die Strafe einzutreiben - mehr dazu in AK: Mehr tun gegen Lohn- und Sozialdumping. Schuld daran sei vor allem die fehlende Rechtshilfe im Ausland. Dadurch würden die Verfahren meistens länger als die Verjährungsfristen dauern, so Michalitsch. Er fordert daher gesetzliche Änderungen.

Renate Anderl und Gerhard Michalitsch

ORF

Renate Anderl und Gerhard Michalitsch

Anderl: Situation verschärfe sich

Die geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten verschärfe die Situation im Lohn- und Sozialdumping weiter, sagte die Präsidentin der Bundesarbeiterkammer Renate Anderl bei der Tagung. „Die Beitragsprüfung solle von der Sozialversicherung zu den Finanzämtern wandern. Finanzämter haben aber einen eingeschränkten Prüfungsauftrag - die schauen sich an, wie die Steuern eingehoben werden“, erklärte Anderl. Damit sei Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet, weil die Überprüfung so wie sie jetzt passiere, nicht mehr gegeben sei.

Weitere Forderungen der AK sind eine Verlängerung der Verjährungsfristen auch bei der Einhebung von Sicherheitsleistungen, ein Beschäftigungsverbot für ausländische Firmen, solange ein Verfahren wegen Lohn- und Sozialdumping anhängig ist und eine EU-weite zentrale Arbeitsmarktbehörde als Schiedsstelle.

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