VfGH mit noch einmal Mindestsicherung

Die burgenländische Regelung der Mindestsicherung wird vom Verfassungsgerichtshof geprüft. Das Gesetz sieht unter anderem eine Deckelung von 1.500 Euro für Haushalte vor. Eine betroffene Familie hat die Regelung angefochten.

Die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof gehört ab Montag zum Programm des Gerichtshofes bis Mitte Oktober. Auch das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz wird geprüft. Über nach der Flüchtlingswelle erfolgte Kürzungen der Mindestsicherung musste der Verfassungsgerichtshof schon zweimal entscheiden: Die Vorarlberger Regelung hat größtenteils standgehalten, die niederösterreichische wurde aufgehoben - mehr dazu in NÖ-Mindestsicherung: Auswirkungen auf Bgld?

Jetzt müssen die Verfassungsrichter zwei weitere Landesgesetze prüfen: Die oberösterreichische Regelung hat das Landesverwaltungsgericht dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt. Es bezweifelt, dass der Deckel von 1.500 Euro pro Haushalt beziehungsweise die niedrige Untergrenze verfassungskonform sind. Die burgenländische Regelung hat eine betroffene Familie vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Sie sieht ebenfalls eine Deckelung, sowie für den vollen Betrag einen Mindestaufenthalt in Österreich von fünf der letzten sechs Jahre vor.

Anfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl

Auch eine Anfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl vom April 2018 beschäftigt den Verfassungsgerichtshof in seiner kommenden Montag startenden Session. Die „Bürgerinitiativen Innsbruck“ wollen die Gemeinderatswahl vom 22. April 2018 wiederholt haben. Sie fühlen sich wegen einer falschen Information über einen angeblichen BI-Kandidaten auf den in den Wahlzellen ausgehängten Wahlvorschlägen um Stimmen gebracht. Mit 2,08 Prozent haben die „Bürgerinitiativen“ den Einzug in den Gemeinderat verpasst.