Mensdorff-Pouilly wird Fußfessel los

Alfons Mensdorff-Pouilly wird seine Fußfessel los, die er nach seiner Verurteilung im Prozess um das Blaulicht-Funksystem Tetron verordnet bekommen hat, berichtet der „Standard“ mit Verweis auf Bernhard Kolonovits, Vizepräsident des Landesgerichts Eisenstadt.

Damit muss „der Graf“, wie er gerne in den Medien tituliert wird, nur die Hälfte seiner achtmonatigen unbedingten Strafe verbüßen, so die Zeitung. Die Strafe selbst hat er in seinem Schloss Luising (Bez. Güssing) abgebüßt, wobei der leidenschaftliche Waidmann mit einem Jagdverbot belegt wurde.

„Der Rest seiner Strafe von vier Monaten wurde ihm nun unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen“, so Kolonovits. In diesem Zeitraum darf sich Mensdorff-Pouilly also weder strafrechtlich relevant verdächtig noch schuldig machen, ansonsten droht ihm von der Justiz neues Ungemach.

Untreueprozess im Vorjahr

Der in der ÖVP gut vernetzte Lobbyist war als Zweitangeklagter im Untreueprozess rund um die millionenschwere Vergabe eines bundesweiten Blaulicht-Funksystems im Dezember 2015 zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Wien setzte im Vorjahr seine Strafe auf zwei Jahre herab - davon 16 Monate bedingt. Mensdorff meinte nach der Urteilsverkündung: „Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht. Auch nicht Journalisten.“

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