Grüne: Niessl „Handlanger eines unsauberen Deals“

Die Grünen werfen Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) vor, vor drei Jahren „Handlanger bei einem unsauberen Deal“ gewesen zu sein. Gegen Geldleistungen soll Wohnbaugesellschaften die Gemeinnützigkeit aberkannt worden sein.

Den Firmen sei es dadurch möglich gewesen, mit öffentlichen Förderungen erbaute Wohnungen wieder zu verkaufen, berichteten die Grünen in einer Aussendung. Demnach wollten im Jahr 2015 die beiden Genossenschaften „Gesfö - Bau und Siedlungsgesellschaft“ und das „Wohnungsunternehmen Riedenhof Gesellschaft“ mit Wohnbaufördergeldern der Gemeinde Wien erbaute Wohnungen verkaufen.

Die Gemeinde Wien habe allerdings die dazu notwendige Aberkennung der Gemeinnützigkeit verweigert, um solche Geschäftstätigkeiten zu unterbinden. Die beiden Genossenschaften sollen daher im Oktober 2015 ihren Firmensitz ins Burgenland verlegt haben, wo sie mit ihrem Anliegen Gehör gefunden hätten.

Am Tag darauf habe der Verkauf der Wohnungen stattgefunden, so die Grüne Landessprecherin Regina Petrik. Die Geldleistung der durch die Beschlüsse Begünstigten sei per Bescheid auf vier Millionen Euro festgesetzt worden.

„Rechtlich in Ordnung aber moralisch verwerflich“

Petrik übte besonders an Niessl, als zuständiges Regierungsmitglied für Wohnbauförderung, Kritik. Der Landeshauptmann mache sich „zum Handlanger von Geschäftemachern auf Steuerzahlerkosten und torpediert damit den sozialen Wohnbau eines anderen Bundeslandes“, meinte Petrik. Die Deals seien „rechtlich in Ordnung“, aber „moralisch verwerflich“.

Sie forderte, alle Vorgänge offenzulegen und zu deklarieren, ob es noch weitere Absprachen gab. Weiters kündigte sie an, in der Causa eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung einzubringen.

Fachabteilung weist Vorwürfe zurück

Die Fachabteilung des Hauptreferats Wohnbauförderung wies die Vorwürfe der Grünen Burgenland rund um die Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei Wohnbaugesellschaften „auf das Entschiedenste“ zurück. Die Gemeinnützigkeit sei „(...) auf der Basis rechtskräftiger Bescheide“ entzogen worden.

In den Entziehungsverfahren habe sich auch der Revisionsverband zur Entziehung der Gemeinnützigkeit zustimmend geäußert, hieß es am Dienstag. Die Landesregierung habe daher als Aufsichtsbehörde die Entziehung für die Gesellschaften verfügt.

Hinsichtlich der finanziellen Mittel werde von den Grünen übersehen, dass „Geldleistungen im Rahmen von Entziehungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes festzusetzen und vom Land in weiterer Folge zweckgebunden für den geförderten (sozialen) Wohnbau verwendet werden müssen“. Das sei in diesen Fällen geschehen.