Wiederbetätigung: Ermittlungen gegen Brüder

Im Fall der Hausdurchsuchungen wegen Wiederbetätigung ermittelt die Behörde nun auch gegen die zwei Brüder des Mannes, der nach dem Verbotsgesetz angezeigt wurde. Er war mit einer Nazi-Tätowierung fotografiert worden.

Vergangene Woche am Montag gab es auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Hausdurchsuchungen in Marz und Schattendorf (Bezirk Mattersburg). Beamte der Landespolizeidirektionen Burgenland und Kärnten stellten dort Festplatten und Handys mit einschlägigem Material sicher, aber auch eine Hakenkreuzfahne und ein Tuch mit rechtsextremen Symbolen und Zeichen. Weiters tauchte in dem Haus ein Foto auf, auf dem die drei Brüder mit Hitler-Gruß zu sehen sind, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz.

Kärnten und Wien ermittelten

Auch das Kärntner Landesamt für Verfassungsschutz ist in die Ermittlungen gegen das Brüder-Trio aus dem Bezirk Mattersburg eingebunden. Es geht um den Verdacht auf Wiederbetätigung.

Auslöser der Hausdurchsuchungen waren Erhebungen der Staatsanwaltschaften Klagenfurt und Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte gegen einen der Brüder, nachdem auf seinem Instagram-Profil Fotos, die rechtsextremes Gedankengut vermitteln, zu sehen waren. Die Staatsanwaltschaft Kärnten wiederum ermittelte gegen den jüngsten Bruder, nachdem er Anfang Juni in Velden am Wörthersee mit einer einschlägigen Tätowierung am Oberkörper aufgefallen war - und zwar mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“, der Leitspruch der Waffen-SS. Der Burgenländer gab laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz an, dass er mit diesem Tattoo nur die Liebe zu seiner Frau zum Ausdruck bringen wolle und keinen NS Hintergrund dahinter sehe.

Staatsanwaltschaft Klagenfurt leitet Ermittlungen

Die gesamten Erhebungen im Fall des Brüder-Trios aus dem Bezirk Mattersburg leitet nun die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Dort werden derzeit die sichergestellten Daten ausgewertet. Weitere Befragungen sind geplant. Laut Markus Kitz soll in zwei bis drei Monaten entschieden werden, ob und gegen wen Anklage wegen Wiederbetätigung erhoben wird.

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