Kulturförderung: Landesgericht Eisenstadt zuständig

Der Konflikt zwischen dem Land Burgenland und der Stiftungsgruppe Esterhazy gilt prinzipiell als beigelegt. In Sachen Kulturförderung haben beide Seiten gemeinsam das Gericht angerufen. Jetzt hat der OGH entschieden, das Landesgericht Eisenstadt ist nun wieder am Zug.

Im Februar wurde zwischen dem Land Burgenland und der Stiftung Esterhazy Frieden geschlossen. Mithilfe einer gemeinsamen Grundsatzvereinbarung soll das in den vergangenen Jahren getrübte Verhältnis auf neue Beine gestellt werden - mehr dazu in Streit zwischen Esterhazy und Land beigelegt. In Sachen Kulturförderung geht es beiden Seiten nun darum zu klären, ob die Ansprüche bzw Forderungen von Esterhazy rechtmäßig sind oder nicht.

Insgesamt geht es bei dem Gerichtsverfahren um eine Million Euro. Die Stiftung Esterhazy beansprucht das Geld für ihre Gesellschaft Arenaria, die in Sankt Margarethen Opernaufführungen veranstaltet hat. Das Land Burgenland hat ein entsprechendes Esterhazy-Förderansuchen abgelehnt - mit der Begründung, dass eine Million Euro eine erhebliche Summe sei, und im Budget dafür nicht genug Geld vorhanden sei. Weil das Land aber gleichzeitig andere - ähnliche - Förderansuchen bewilligt hat, hat Esterhazy geklagt - wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz - mehr dazu in Esterhazy klagt Kulturförderung ein.

Opernfestspiele Sankt Margarethen

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Opernaufführung in St. Margarethen

Der Oberste Gerichtshof hat sich jetzt auf die Seite des Landes gestellt: Einerseits sei der Anspruch von Esterhazy auf die Förderung zwar berechtigt. Doch anders als die Vorinstanzen - nämlich das Landesgericht Eisenstadt und das Oberlandesgericht Wien - stimmt der OGH dem wesentlichen Einwand des Landes zu: Wenn im Kulturbudget kein Geld mehr vorhanden ist, kann auch keines ausbezahlt werden.

Fall liegt wieder beim Landesgericht Eisenstadt

Allerdings hat der OGH nicht geprüft, ob es tatsächlich so war, dass das Land den von Esterhazy verlangten Betrag nicht mehr übrig hatte. Deswegen hat der OGH auch kein abschließendes Urteil gefällt, sondern den Fall an die Erstinstanz zurückgewiesen - das Landesgericht Eisenstadt.

Freitagmittag wurde eine gemeinsame Stellungnahme vom Land Burgenland und der Esterhazy-Stiftung veröffentlicht. „Es war richtig in diesem Fall den Obersten Gerichtshof zu bemühen um in wesentlichen Punkten Rechtssicherheit zu schaffen. Diese Entscheidung ändert jedoch nichts an dem in den letzten Monaten mit der gemeinsamen Grundsatzvereinbarung eingeschlagenen Weg zwischen Land Burgenland und der Esterhazy Unternehmensgruppe“, heißt es darin.

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