Baugesetz wird entrümpelt

Rot-Blau hat sich eine „Entbürokratisierungsoffensive“ vorgenommen. Entrümpelt wird nun etwa das Baugesetz. Ab Frühjahr 2019 soll es zum Beispiel leichter sein, eine Gartenhütte aufzustellen oder einen Pool zu errichten.

Es geht um recht einfache Vorhaben wie den Bau einer Gartenhütte, die Errichtung eines Spielturms mit Rutsche oder eines gemauerten Grillkamins: Oft sei nicht klar, ob es sich um ein anzeigenpflichtiges Bauvorhaben handle und was zu tun sei, so Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ): „Das eine ist der Geltungsbereich in §1, das heißt, das sind wirklich die Ausnahmen vom Baugesetz. Da braucht man weder ein Anzeigeverfahren noch ein Bauverfahren, da gilt das Baugesetz ganz einfach nicht.“ Dann gebe es Dinge, die in einem Anzeigenverfahren geregelt würden. Das seien geringfügige Bauvorhaben, die in einem vereinfachten Anzeigeverfahren geregelt werden - wie Swimmingpools und Gartenhütten. Als höchste Ebene gebe es dann noch immer das Bauverfahren, so Eisenkopf.

Mahnen statt Strafen

Es gehe darum Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen und schwierige Einzelfallentscheidungen nach Möglichkeit auszuschließen, betonte FPÖ-Klubobmann Geza Molnar. Durch das neue Baugesetz fallen diverse Genehmigungspflichten weg. Generell will man das Prinzip „Mahnen statt Strafen“ verfolgen.

„Künftig soll bei leichten Übertretungen, bei denen keine gravierenden Gefahren oder Folgen entstanden sind, der Bauwerber beziehungsweise der Eigentümer aufgefordert werden, den rechtskonformen Zustand herzustellen. Das heißt, man wird auch dementsprechend beraten. Und wenn er dann innerhalb der gesetzten Frist der entsprechenden Aufforderung nachkommt, dann ist es gesetzlich ausgeschlossen, dass in diesen Fällen noch ein Verwaltungsstrafverfahren zulässig ist“, so Molnar.

Für SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon ist das neue Baugesetz, „ein Gesetz, das uns in Zukunft sehr viel erleichtern wird, ein Gesetz, das ein modernes Gesetz ist und ein Gesetz, das natürlich sehr viel Zeit in Anspruch genommen hat“. Künftig spare sich der Bürger „Zeit, Aufwand und Geld“, sagte sie.

Gesetz könnte mit Februar 2019 in Kraft sein

Vergangene Woche wurde der Regierungsentwurf allen im Landtag vertretenen Parteien vorgestellt. Bisher seien keine großen Einwendungen gekommen, so Eisenkopf. Der Fahrplan sehe so aus, dass ein Teil des Gesetzespakets im August in Begutachtung geschickt werde. Im September oder Oktober werde man dies dann im Landtag einlaufen lassen.

Da ein Teil auch an die EU gehe und es eine dreimonatige Stillhaltefrist gebe, werde der Beschluss frühestens im Jänner-Landtag fallen, erklärte Eisenkopf. Prinzipiell könnte das Gesetz somit ab 1. Februar 2019 bereits in Kraft sein. Man wolle den Gemeinden allerdings Zeit geben, da sie vom neuen Baugesetz betroffen seien, meinte Eisenkopf.

Kritik kommt dazu von der ÖVP

Ein Gesetz lediglich leicht abzuändern habe noch lange nichts mit Entbürokratisierung und Deregulierung zu tun, sagte dazu ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf. Die viel von Rot-Blau kritisierte Bundesregierung habe den gesamten Rechtsbestand durchforstet, demnächst würden 2.500 Gesetze gestrichen, so Wolf. Der Bunde mache vor, was auch im Burgenland dringend notwendig sei.