Ex-Soldat soll Flüchtlinge geschlagen haben

Ein 42-jähriger Ex-Soldat des Militärkommandos Burgenland muss sich Anfang Juli unter anderem wegen Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung während eines Assistenzeinsatzes im Burgenland vor Gericht verantworten.

Zu den Vorfällen soll es zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 gekommen sein. Der 42-jährige Mann aus Vorarlberg war zu dieser Zeit in Wulkaprodersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) im Assistenzeinsatz. Laut Anklage hat sich der Angeklagte antisemitisch geäußert, zudem soll er Flüchtlinge als „Schweine“ bezeichnet und über diese gesagt haben, dass sie besser erfrieren sollten.

Flüchtlinge geschlagen, Kameradin bedroht

Weiters soll der 42-Jährige Flüchtlinge misshandelt haben. Er habe sie angeschrieben, niederknien lassen, soll nach ihnen getreten und sie auch mit einer Taschenlampe geschlagen haben. Außerdem soll der Mann eine Kameradin mit einer Pistole bedroht haben, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Grenzkontrollen von Bundesheer und Polizei

ORF

Das Bundesheer ist seit September 2016 wieder an der Grenze zu Ungarn im Assistenzeinsatz

OGH-Entscheidung: Prozess findet in Vorarlberg statt

Das Bundesheer zeigte den Mann im April 2017 an. Der Kadersoldat wurde vom Militärdienst suspendiert, mit Ende Juli trat er aus. Der Prozess gegen ihn wird am 2. Juli in Feldkirch (Vorarlberg) stattfinden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt entschieden. Dass nun in Feldkirch verhandelt wird, könnte zum einen daran liegen, dass mehrere der Zeugen aus Vorarlberg stammen sollen, ebenso wie der 42-jährige Angeklagte selbst. Zum anderen könnte das Gericht darauf bedacht gewesen sein, dass der Prozess gegen das ehemalige Mitglied des Militärkommandos Burgenland nicht in dem Sprengel stattfindet, dem dieses angehört.

Ex-Soldat muss sich vor Schwurgericht verantworten

Laut einem Zeitungsbericht der „Vorarlberger Nachrichten“ soll das Militärkommando Burgenland auf das „Abschieben“ der Verhandlung nach Vorarlberg gedrängt haben. Dazu sagte Gerichtssprecher Norbert Stütler, dass der OGH diese Entscheidung nicht näher begründet habe. Der Prozess findet am 2. Juli statt und ist von 9.00 bis 16.00 Uhr anberaumt. Da der Mann auch wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angeklagt wird, findet die Verhandlung vor einem Schwurgericht statt.

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