Rechtsstreit nach 30 Jahren abgeschlossen

Fast 30 Jahre nach einer fahrlässigen Körperverletzung bei einer Geburt ist ein Rechtsstreit zwischen dem Arzt und seinem Ex-Dienstgeber, dem Land, nun abgeschlossen. Laut „Kurier“ zahlt der Ex-Leiter der Gynäkologie Oberpullendorf, Wolf Jaskulski, 50.000 Euro.

Der Fall sorgte im Burgenland vor fast 30 Jahren für viel Aufsehen und Diskussionen. Wolf Jaskulski war Leiter der Gynäkologie im Landesspital Oberpullendorf und Anhänger der sanften Geburt. Im Jahr 1993 war er im Landesgericht Eisenstadt nach Komplikationen und Fehlern bei Geburten - er war pro Jahr für bis zu 700 Geburten zuständig - wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Vergleich zwischen Land und Jaskulski

Ein Mädchen ist seit der Geburt im Jahr 1990 behindert, die Familie der jetzt 28-Jährigen klagte auf Verdienstentgang. Das Land zahlte laut „Kurier“ rund 260.000 Euro und klagte dann Jaskulski wegen dieser Forderung aufgrund des Dienstnehmer-Haftpflichtgesetzes auf Regress. Seit dieser Woche sei der Rechtsstreit beendet, berichtet der „Kurier“. Es gibt einen Vergleich zwischen dem Land und dem heute 77-jährigen früheren Primar. Der Arzt zahlt 50.000 Euro in monatlichen Raten zu 500 Euro. Das Land halte ihn dafür schadlos, sollte die Familie der Frau künftig Forderungen an ihn stellen, schreibt der „Kurier“.

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