A4-Prozess: Grausame Details im Plädoyer

Der Prozess um das A4-Flüchtlingsdrama am Gericht in Kecskemet (Ungarn) ist am Donnerstag mit dem Abschluss des Plädoyers des Staatsanwaltes fortgesetzt worden. Er beschrieb die unmenschlichen Bedingungen, die zum qualvollen Erstickungstod der Flüchtlinge geführt hatten.

Staatsanwalt Gabor Schmidt legte den Tathergang zu den einzelnen Punkten der Anklage gegen die Schlepperbande dar, die für den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen in einem Kühl-Lkw verantwortlich gemacht wird.

Qualvoller Tod

Im 25. Anklagepunkt, der sich mit der Tragödie von Parndorf beschäftigt, beschrieb Schmidt die unmenschlichen Bedingungen, die zum qualvollen Erstickungstod der Kinder, Frauen und Männer führten. Der Kühl-Lkw verfügte über keine Lüftung, keine Fenster, keine Sitzflächen und Haltegriffe. Die Tür zum Laderaum konnte nur von außen geöffnet werden. Die Flüchtlinge starben noch auf ungarischem Gebiet, etwa drei Stunden nach Abfahrt des Lkw von der ungarisch-serbischen Grenze.

Erste Urteile am 14. Juni möglich

Für drei der vier Hauptangeklagten fordert der Staatsanwalt lebenslange Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Für den vierten von ihnen - den Stellvertreter des Kopfes der Organisation - will die Anklage ebenfalls lebenslänglich, allerdings mit der Chance, das Gefängnis noch einmal verlassen zu können. Am 11. Juni wird der Prozess mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Weiters sollen die Angeklagten von ihrem Recht des letzten Wortes Gebrauch machen können. Am 14. Juni sollen laut Ankündigung des Richters die Urteile gesprochen werden.

Fünftangeklagter beschuldigt

Laut Plädoyer hat der afghanische Erstangeklagte jegliche Verantwortung für den Tod der 71 Flüchtlinge zurückgewiesen und den Fünftangeklagten beschuldigt, der für den Kauf der Fahrzeuge verantwortlich war. Abhörprotokolle würden das widerlegen, so Schmidt. Der Erstangeklagte habe seine Äußerung, die Flüchtlinge, falls sie sterben sollten, in Deutschland im Wald abzuladen, durchaus ernst gemeint und nicht unüberlegt geäußert, wie dieser behauptete. Der Erstangeklagte habe trotz der Schreie und des Klopfens der Sterbenden dem Chauffeur des Lkw verboten anzuhalten, betonte der Staatsanwalt.

Prozess seit einem Jahr

In dem im Juni 2017 gestarteten Prozess sind insgesamt 14 Personen - elf Bulgaren, zwei Afghanen sowie ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger - angeklagt. Sie sollen Schuld am Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak sein. Unter den 71 Todesopfern waren vier Kinder. Drei der 14 Angeklagten sind noch auf der Flucht.

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