Pflege: Länder erhalten bis zu 340 Mio. Euro

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hat den Ländern bei der Landeshauptleute-Konferenz in Wien bis zu 340 Millionen Euro für das heurige Jahr zugestanden. Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) betonte, dass es auch für die nichtstationäre Betreuung Maßnahmen brauche.

„Man soll dieses Jahr auch nützen, um hier dem Trend entgegenzusteuern zu können, der eindeutig durch den Wegfall des Regresses in Richtung Pflegeheim gegeben ist. Nämlich zu schauen, welche Rahmenbedingungen man fördern, unterstützen oder schaffen kann, damit die Menschen auch in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange betreut werden können“, so Niessl.

340 Millionen Euro sind Maximalwert

Wie der Vorsitzende der LH-Konferenz Michael Häupl bei einer Pressekonferenz erläuterte, sind die 340 Millionen eine Art Maximalwert. Das heißt, es wird am Ende des Jahres abgerechnet und sollten da weniger als 340 Millionen an Mehrkosten für die Länder entstanden sein, dann gibt es auch entsprechend weniger Geld vom Bund. Diese abgerechnete Summe soll dann auch die Basis für die kommenden Jahre sein.

ÖVP-Landeshauptleute akzeptieren Entscheidung

Akzeptiert ist diese Lösung auch von den schwarzen Landeshauptleuten. Vorarlbergs Landeschef Markus Wallner (ÖVP) meinte bei der Pressekonferenz, Löger habe in der Schlussphase der Verhandlungen ein sehr faires Angebot auf den Tisch gelegt. Nachgegeben haben letztlich beide Seiten. Denn zuletzt hatten sich die Forderungen der Länder noch auf fast 500 Millionen belaufen.

In einem zweiten Punkt habe man sich über die Abschaffung des Artikels 12 der Bundesverfassung - er regelt die gemischte Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern - geeinigt, teilte Häupl mit.

Beim Gesundheits- und Elektrizitätswesen sowie der Mindestsicherung konnte noch keine Einigung über eine Zuteilung in Bundes- oder Landeskompetenzen erzielt werden. Diese Gesetzesmaterien sollen bis Jahresende in einer Arbeitsgruppe, die aus vier Ländervertreter und vier Vertreter des Bundes bestehen soll, verhandelt werden.