Abgasskandal: Werte auch nach Update zu hoch

In der Causa um manipulierte Abgaswerte beim VW-Konzern hat das Landesgericht Eisenstadt erstmals den Stickoxidausstoß auf der Straße gemessen - vor und nach dem Softwareupdate. Auch nach dem Update wurden die Schadstoffwerte noch um 77 Prozent überschritten.

Das nicht rechtskräftige Urteil birgt laut Klägeranwalt Michael Poduschka „enorme Sprengkraft“. Die Kläger dürfen dem Urteil zufolge vom Vertrag zurücktreten, können also die Rückabwicklung ihres Autokaufs verlangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Audi-Modell wurde geprüft

In dem Verfahren ging es um den CO2- und NOx-Ausstoß sowie den Dieselverbrauch des Audi Q3. Die Marke Audi gehört zum VW-Konzern. Die Kläger argumentierten, sie hätten das Auto nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass eine eingebaute Schummelsoftware den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand nach unten drücke, während im Realbetrieb die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte massiv überschritten würden, und das Auto viel mehr Treibstoff schlucke als versprochen. Auch nach dem Softwareupdate stoße der Audi mehr aus als erlaubt.

Richterin: Frappierende Überschreitung bei NOx-Wert

Die Richterin ließ das Fahrzeug auf CO2- und NOx-Ausstoß sowie Verbrauch testen - am Prüfstand und auf der Straße, vor und nach dem Update. Hinsichtlich des Dieselverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen war alles okay. Sowohl vor als auch nach dem Update wurden die zugesagten und die gesetzlichen Grenzwerte im Großen und Ganzen eingehalten.

Anders beim NOx-Wert: Am Prüfstand wurde er vor dem Update eingehalten - weil sich dank Schummelsoftware der Saubermodus einschaltete. Auch nach dem Update waren die Prüfstandwerte in Ordnung. Im Realbetrieb hingegen wurden die NOx-Grenzwerte dramatisch überschritten: vor dem Update um 247 Prozent und nach dem Update immer noch um 77 Prozent, wie aus dem Gerichtsgutachten hervorgeht. Für den Autokäufer wäre laut Gericht ein Überschreiten der Prüfstandwerte von „allenfalls“ 20 bis 30 Prozent „noch akzeptabel“ gewesen, „ein Überschreiten von Schadstoffgrenzwerten von 247 Prozent vor beziehungsweise 77 Prozent nach dem Update jedoch frappiert“, stellte die Richterin fest.