Leiche im See: Anwältin bestätigt Geständnis

Im Fall der im Neusiedler See gefundenen weiblicher Leichenteile ist jener 63-jährige Mann, welcher der Tat verdächtigt wird, geständig. Das bestätigte seine Anwältin Astrid Wagner am Montag im Gespräch mit der APA.

Der mutmaßliche Täter habe das spätere Opfer, eine slowakische Prostituierte, um die Mittagszeit am Westbahnhof getroffen und mit nach Hause genommen. Als er „kuscheln“ wollte, habe die Frau zu schreien begonnen und er habe sie in Panik gewürgt. „Das Ganze ist aus dem Ruder geraten“, bestätigte Wagner Medienberichte. Es handle sich bei dem Geständnis um ein Tatsachengeständnis, stellte Wagner fest.

Astrid Wagner

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Anwältin Astrid Wagner

Opfer zersägt und im See versenkt

Der 63-Jährige habe zugegeben, dass er die Frau zersägt und abtransportiert habe - ins Burgenland nach Rust, wo seine Mutter eine Seehütte besessen hatte. Nach der Tat habe er sich nicht mehr anders zu helfen gewusst: „Ungeschehen konnte er es nicht mehr machen, aber versenken konnte er.“ Eine Versenkung sei auch ein symbolischer Akt.

Seehütte des Verdächtigen

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Die Seehütte in Rust

Tatort in Wien, daher Strafverfahren in Wien

„Das Strafverfahren wird nach Wien verlegt werden, weil der Tatort offensichtlich in Wien war“, erwartet Wagner. Im Burgenland sei lediglich die Leiche versenkt worden. Nach österreichischem Strafrecht gebe es die Tatortzuständigkeit, daher werde auch Wien zuständig sein.

„Er weiß, er wird in Haft sterben“

Die Tat dürfte womöglich noch nicht so lange zurückliegen und womöglich im März verübt worden sein. Sie habe den Eindruck, der gebürtige Burgenländer, der seit der Kindheit in Wien lebte, sei durchaus kooperativ. Ihr Mandant sei 63 Jahre alt: „Er weiß genau, was es geschlagen hat. Er weiß, er wird in Haft sterben.“

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Margit Erlinger erzählt ihre Beobachtungen

Auch Margit Erlinger hat ein Haus in der Siedlung. Den Tatverdächtigen kenne sie vom Sehen, erzählte sie ORF-Reporter Christian Hofmann.

Verteidigerin: Problematik des Maßnahmenvollzuges

„Riesigen Handlungsbedarf“ ortet die Verteidigerin im Bereich des Maßnahmenvollzuges. Der 63-Jährige sei in Vergangenheit zweimal wegen Gewaltdelikten verurteilt worden und insgesamt 30 Jahre im Gefängnis gesessen. „Er war sicher in einem extremen psychischen Stress nach der Entlassung. Ich glaube, dass er in Freiheit verloren war.“

In der Haft verliere man auch alle sozialen Bindungen: „An so einem Fall sieht man, wie problematisch das alles ist.“ Psychiatrie sei nicht die exakte Wissenschaft wie die Mathematik. Umgekehrt gebe es Fälle, wo Leute aufgrund von psychiatrischen Gutachten ewig in Haft schmoren würden, weil sie einmal eine gefährliche Drohung gemacht hätten und dann zehn Jahre eingesperrt seien.

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