NÖ-Mindestsicherung: Auswirkungen auf Bgld?

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Regelung der Mindestsicherung in Niederösterreich aufgehoben. Einige Punkte, die kritisiert werden, finden sich auch im burgenländischen Modell.

Mehr als 160 Beschwerden hat es gegen das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz gegeben. Das Gesetz sieht bei der Auszahlung der Mindestsicherung bei Haushalten mit mehreren Personen eine Deckelung von 1.500 Euro vor. Diese Deckelung widerspreche der bisherigen Rechtsprechung, heißt es nun vom Verfassungsgerichtshof.

VfGH: Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung

Der zweite Kritikpunkt betrifft die Wartefrist. Menschen, die sich nicht mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich aufgehalten haben, bekommen keine Mindestsicherung. Für den VfGH eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Beide Punkte auch im burgenländischen Gesetz

Beide Punkte finden sich auch in dem im Vorjahr mit breiter Mehrheit im Landtag beschlossenen burgenländischen Mindestsicherungsgesetz. Das Urteil des VfGH sei zur Kenntnis zu nehmen, heißt es in einer ersten Stellungnahme aus dem Büro des zuständigen Landesrats, Norbert Darabos (SPÖ).

Darabos: Unterschied liegt im Detail

Das burgenländische Modell unterscheide sich allerdings in Details vom niederösterreichischen. Und die burgenländische Regelung - zu der man weiterhin stehe - sei bisher nicht bei den Höchstgerichten angefochten worden.

Molnar hält an Modell fest

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Inhaltlich werde man an Wartefrist und Deckelung festhalten, „komme, was wolle“, so Molnar, der nicht ausschließen will, dass auch das burgenländische Modell angefochten werden könnte.

Grünen wollen Gesetzesänderung

Grüne-Landessprecherin Regina Petrik geht davon aus, dass sich nun auch im Burgenland Betroffene melden werden, die Klage beim VfGH einbringen wollen. Die Grünen stimmten dem Gesetz im vergangenes Jahr nicht zu. Sie wollen nun im Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beantragen.

ÖVP für Wartefrist und Deckelung

Die ÖVP, die im Landtag für das Gesetz stimmte, steht wie die SPÖ weiterhin zu der burgenländischen Regelung - samt Wartefrist und Deckelung für Haushalte, so ÖVP-Landesparteiobmann Thomas Steiner.

Links: