Wildtierfütterung per Gesetz
Mit dem neuen Jagdgesetz, das seit Jänner 2017 in Kraft ist, wurde eine Fütterung des Wildes im Winter für Schalentiere, sprich für Rehe, Hirsche und Wildschweine, verboten, ausgenommen wenn eine Notzeit verordnet wird. Ausgenommen ist davon nur Heu. Wenn Wildtiere wegen Schnee und Eis draußen kein Futter finden können, dann verordnet die Bezirkshauptmannschaft diese Notzeit und Jäger müssen ihre Tiere füttern.
ORF
Nur spezielle Silagen erlaubt
Allerdings dürfen nur spezielle Silagen gefüttert werden, die vor allem von Rehen nicht innerhalb weniger Tage angenommen werden. Rehe sind nämlich sogenannte Selektierer, die sich nur langsam an Futterplätze und an neues Futter gewöhnen, sagte dazu Landesjägermeister Roman Leitner. Ihm wäre es lieber, die Tiere so wie bisher ab dem Winter regelmäßig mit dem gewohnten Futter in kleinen Mengen zu füttern: „Ich hoffe, dass wir das mit der Landesrätin dann für das nächste Jahr ändern können.“
ORF
Der Golser Jäger Georg Bäck verteilte Mittwochnachmittag zumindest Heu in seinem Revier - quasi als Notversorgung, die wahrscheinlich nicht viel bringen werde, wie Bäck meinte. Den Heu sei dem Wild in dieser Gegend absolut unbekannt, so Leitner.
Der Landesjägermeister will erreichen, dass das neue Landesjagdgesetz dementsprechend novelliert wird. Derzeit gilt die umstrittene Notzeitverordnung in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Oberwart und Jennersdorf. In Oberpullendorf wird noch darüber entschieden. In Mattersburg und Güssing ist sie im Moment nicht angeordnet.