Streit um Förderung: Urteil gegen Land bestätigt

Der Opernveranstalter Arenaria - Teil der Esterhazygruppe - streitet mit dem Land um eine Million Euro Kulturförderung. Nun hat das Oberlandesgericht Wien das erstinstanzliche Urteil bestätigt und das Land zur Zahlung verurteilt. Eine Revision ist aber zugelassen.

Im Vorjahr verurteilte das Landesgericht Eisenstadt das Land Burgenland zur Zahlung von einer Million Euro an den Opernveranstalter Arenaria, der Teil der Esterhazygruppe ist. Das Land, unter dem damaligen Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ), legte Berufung ein. Dieser wurde vom Oberlandesgericht nicht Folge gegeben, teilte das Landesgericht Eisenstadt am Dienstag mit. In seinem Urteil vom 31. Jänner dieses Jahres sprach das Oberlandesgericht Wien aber auch aus, dass eine ordentliche Revision zulässig ist. Ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof ist daher noch möglich.

Höchstgerichtliche Judikatur existiert noch nicht

Begründet wird die Zulassung der Revision damit, dass es zu einer in dem Verfahren aufgeworfenen Frage, soweit überblickbar, noch keine höchstgerichtliche Judikatur existiere. Das Urteil werde den Rechtsvertretern am Dienstag zugestellt, hieß es vom Landesgericht Eisenstadt.

Karl Wessely, Geschäftsführer der Arenaria, meinte dazu, man habe mit einem positiven Ausgang gerechnet und man nehme das Urteil zur Kenntnis. Aus dem Büro des Kulturlandesrates Hans-Peter Doskozil (SPÖ) wiederum hieß es, man wolle mit Anwälten alle Details nun prüfen und gegen Ende der Woche die weitere Vorgangsweise bekannt geben.

Ansuchen wurden vom Land abgelehnt

Der Kulturveranstalter Arenaria machte in dem im Jänner des Vorjahres geführten Prozess für 2015 und 2016 jeweils eine halbe Million Euro an Kulturförderung geltend, die man beantragt habe. Die Ansuchen seien vom Land Burgenland jedoch abgelehnt worden, weshalb man sich gegenüber anderen Kulturveranstaltern benachteiligt fühlte. Das Land hatte seinerseits argumentiert, dass die Summe der beantragten Förderungen die Budgetmittel überschritten hätte.

Der damalige Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) kündigte nach dem erstinstanzlichen Urteil an, dass das Land in Berufung gehen werde. „Wenn nötig, werden wir in dieser Frage eine höchstgerichtliche Entscheidung anstreben“, betonte Bieler damals. Das Urteil betreffe „alle Budgets, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene“, lautete ein Argument. Bei entsprechenden Klagen und Förderansuchen würden nämlich „die Budgets gesprengt“ werden.

Der Kulturveranstalter Arenaria, der 2015 und 2016 Opernveranstaltungen im Römersteinbruch Sankt Margarethen abhielt, beantragte in Summe vom Land eine Million an Kulturförderung. Die Ansuchen seien aber vom Land abgelehnt worden. Arenaria fühlte sich gegenüber anderen Kulturveranstaltern benachteiligt und klagte das Land. Außerdem hält Arenaria heuer keine Veranstaltungen ab, weil man vom Land weder finanzielle noch ideelle Unterstützung bekomme.

Reaktionen von ÖVP und LBL

„Das Oberlandesgericht hat in einem Urteil, das erstinstanzliche Urteil bestätigt und damit einmal mehr dem Veranstalter Arenaria recht gegeben. Somit bestätigt das Gericht einmal mehr die falsche Politik von Rot-Blau“, so ÖVP-Landesparteiobmann Thomas Steiner. Es sei kultur- und tourismuspolitisch notwendig, dass das Land die Opernfestspiele mit einer Förderung unterstützt, so Steiner.

„Das Urteil zeigt ganz klar, wie Landesrat a.D. Helmut Bieler mit Förderungen im Land gefuhrwerkt hat. Wer nach seiner Pfeife getanzt hat, hat Förderungen erhalten und wer ihm nicht zu Gesicht gestanden ist, hat durch die Finger geschaut. Kulturförderungen wurden vom Ex-Landesrat Bieler nach Gutdünken verteilt. Solch eine Vorgehensweise ist auf das Schärfste zurückzuweisen“, so LBL-Chef Manfred Kölly.

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