2018: Das ändert sich für Autofahrer

Mit dem neuen Jahr kommen auf Autofahrer einige Änderungen zu. Neben der digitalen Vignette, gibt es neue „Pickerl“-Vorschriften und ein verpflichtendes eCall-System in neu genehmigten Fahrzeugtypen

Ab 31. März müssen neu genehmigte Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Bei einem Unfall wird ein Crashsensor aktiviert, der dann wichtige Daten, wie zum Beispiel die genaue Position des Fahrzeugs, an die Notrufzentrale übermittelt.

Neu: Toleranzfrist beim Pickerl und digitale Vignette

Ebenso neu ist die Toleranzfrist beim Pickerl. Ein Fahrzeug, bei dem schwere Mängel festgestellt werden, darf ab dem Zeitpunkt der Überprüfung nur mehr zwei Monate genutzt werden. Auch die Vignette muss ab kommendem Jahr nicht mehr abgekratzt und geklebt werden. Die neue digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Nutzer von Wechselkennzeichen benötigen daher nicht mehr für jedes Fahrzeug eine Vignette und auch bei einem Scheibenbruch muss man sich nicht mehr um Ersatz kümmern. Die klassische Vignette gibt es aber weiterhin.

Ausgedehntes Fahrverbot für Lkw

Neu im Burgenland ist die Verschärfung des Lkw-Fahrverbots. Seit vergangenem Oktober gilt ein Fahrverbot für Lkw der Abgasklasse Euro 1. Ab Oktober 2018 sind zusätzlich auch Lkw der Klasse EURO 2 verboten. Fahrzeuge dieser beiden Abgasklassen weisen den höchsten Schadstoffausstoß auf.

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