Jagdgesetz: VfGH weist Anfechtung zurück

Die ÖVP Burgenland ist mit ihrer Anfechtung des beschlossenen Jagdgesetzes beim Verfassungsgerichtshof VfGH abgeblitzt. Die Volkspartei hatte Bestimmungen des Gesetzes als verfassungswidrig erachtet.

Die elf Landtagsabgeordneten der ÖVP sowie der parteifreie Mandatar Gerhard Steier haben im Juli den Verfassungsgerichtshof VfGH eingeschaltet - mehr dazu in ÖVP ficht neues Jagdgesetz an. Das beschlossene Jagdgesetz sieht vor, dass zehn Prozent der Jagdpacht für die Vorbeugung von Wildschäden oder für lebensraumverbessernde Maßnahmen verwendet werden. Dies sei „de facto eine schleichende Enteigung“ der Grundeigentümer, so agrumentierte damals ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz.

Regelung „nicht unangemessen“

Der Gerichtshof halte diese Regelung für „nicht unangemessen“, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Sie führe zu einem „verhältnismäßigen Ausgleich bei der Erreichung der im öffentlichen Interesse liegenden Maßnahmen“, hieß es. Denn müsste der Jagdpächter neben der Pacht und der Haftung für Wildschäden auch dafür aufkommen, „würde ihm eine finanzielle Last für Investitionen auferlegt werden, von denen vor allem der Grundeigentümer profitiert“.

Auch hinsichtlich der Bedenken gegen die Regelung, dass die Landesregierung zwei Mitglieder ohne Stimmrecht in den Vorstand des Landesjagdverbandes entsenden kann, wurde der Antrag abgewiesen. Denn diesen Mitgliedern kämen keine Kompetenzen bei der Entscheidungsfindung zu. Sie seien nicht stimmberechtigt auch nicht zur Anwesenheit verpflichtet, stellte der VfGH fest. Auch der gegen die Beschränkung des Schadenersatzes für Wildschäden gerichtete Antrag wurde vom Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen.

„Wir haben juristisches Neuland betreten“

Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) verwies in einer Aussendung darauf, dass das Jagdgesetz nach einem mehr als einjährigen Prozess mit breiter Bürgerbeteiligung und Einbindung aller betroffenen Interessensgruppen beschlossen worden sei. Man habe juristisches Neuland betreten und sei in dieser Vorgangsweise nun auf höchstgerichtlicher Ebene bestätigt worden, sagte Dunst. Die Volkspartei versuche seit dem Regierungswechsel im Burgenland permanent rot-blaue Reformfortschritte zu torpedieren und demokratische Entscheidungen am „grünen Tisch“ rückgängig zu machen, sagte SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich.

Die Entscheidung des Höchstgerichtes sei zu aktzeptieren, sagte ÖVP-Klubobmann Sagartz. Politisch würden aber alle Kritikpunkte am Jagdgesetz aufrecht bleiben. Rot-Blau zerschlage mit dem neuen Jagdgesetz mutwillig ein funktionierendes System und hetze alle Beteiligten gegeneinander auf, so Sagartz.

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